Drucksache - 1724/XVII
Wir fragen
das Bezirksamt: 1. Wie wird
im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg derzeit mit den Regelungen zur
Wohnkostenübernahme bei Alg-II-EmpfängerInnen umgegangen? Wird die Richtlinie
des Senats weiterhin eingehalten? 2. Ab
welchen Mietkostenüberschreitungen werden Arbeitslosengeld-II-EmpfängerInnen in
Tempelhof-Schöneberg zum Umzug aufgefordert? Wie viele Menschen waren davon
seit Anfang des Jahres betroffen? 3. Waren
Menschen mit Behinderung oder über 60 Jahren davon betroffen? Wie wird mit
betroffenen Alleinerziehenden umgegangen? 4. Treffen
Zeitungsberichte auch auf Tempelhof-Schöneberg zu, nach denen
Arbeitslosengeld-II-EmpfängerInnen zunächst aufgrund überhöhter Mietkosten
angeschrieben und damit unter Druck gesetzt werden, obwohl sie laut
Senatsrichtlinien nicht zum Umzug aufgefordert werden sollen? |
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