Drucksache - 1663/XVII
Gem. § 6 Abs. 2 Punkt 2 EigG -
Eigenbetriebsgesetz - i.V.m. § 7 Abs. 2a Betriebssatzung ist ein
stellvertretendes Mitglied aus der Bezirksverordnetenversammlung zu benennen,
das im Verwaltungsrat als stimmberechtigte Person mitarbeitet. Vorgeschlagen als stellvertretendes
Mitglied für den Verwaltungsbeirat wird von der Fraktion der SPD Herr Stefan
Böltes. |
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