Drucksache - 1651/XVII
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt,
sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die nicht genutzten so
genannten "Yorckbrücken" über die Yorckstraße zurückgebaut werden.
Dabei dürfen die Brücken nicht zerstört werden, sie müssen anschließend der
Allgemeinheit an geeigneter Stelle museal zur Verfügung stehen. Die Einzelteile sind bis
zur schnellstmöglichen musealen Wiederverwendung sach- und fachgerecht von der
Eigentümerin einzulagern. Die Kosten für Einlagerung und Wiederaufbau hat die
Eigentümerin zu tragen. Eine Finanzierung durch den Bezirk, auch teilweise,
findet nicht statt. Begründung: Die erst seit 1995 unter Denkmalschutz stehenden Brücken
sind für die Entwicklung dieser Stadt hinderlich und in ihrem jetzigen Zustand
keine Zierde des Kiezes. Nichtsdestotrotz handelt es sich um ein Stück Berliner
Eisenbahngeschichte, das nicht zerstört werden darf. Da Eigentümerin und Bezirk
ein nachvollziehbares Interesse an der Beseitigung der Brücken an diesem
Standort haben, sollte der Bezirk der Eigentümerin in diesem Sinne
weitmöglichst entgegen kommen. |
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