Drucksache - 1644/XVII
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt nunmehr unverzüglich die Umsetzung aller
erforderlichen Schritte zur Schaffung von Planungs- und Baurecht für das
Projekt “Tempelhofer Hafen” einzuleiten. Dabei sind
keinerlei Sortimentsbeschränkungen oder sonstige Schwerpunktsetzungen dem
Investor aufzuerlegen. Die
Forderungen des Denkmalschutzes sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
mit den am 30. November 2005 vorgestellten Planungen abzustimmen und
Möglichkeiten der Harmonisierung zu suchen. Hierbei sind die engen Zeitvorgaben
zu beachten und jeglicher Zeitverzug zu vermeiden. |
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