Drucksache - 1606/XVII  

 
 
Betreff: EU-Dienstleistungsrichtlinie veröffentlichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Julius, GertBV Julius, Gert
   
Drucksache-Art:AntragErsatzantrag
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und EU-Förderung Entscheidung
16.02.2006 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und EU-Förderung erledigt   
27.04.2006 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und EU-Förderung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
18.01.2006 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Ersatzantrag16.01.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Mitglieder des “Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit” kurzfristig zu einer Tagung einzuladen. Haupttagesordnungspunkt soll ein Referat über die Auswirkungen der EU Dienstleistungsrichtlinie für die im Bezirk tätigen Unternehmen, Dienstleistungsbetriebe und Arbeitnehmer sein.

Begründung:

Am 14.02.2006 findet für die erste Lesung der sogenannten Bolkestein-Richtlinie im Europa-Parlament statt.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat für diesen Tag zu Aktionen in Straßburg aufgerufen, Neben betrieblichen Aktionen in der Region plant der EGB fantasievolle Demonstrationen und Aktionen rund um den Parlamentssitz – dazu ruft auch der DGB auf.

Am Samstag vor der Lesung, am 11.2.06, ist auch in Berlin eine große Demonstration geplant, an der sich alle Betroffenen  beteiligen können, die die staatliche Verordnung von nachhaltigem Lohn- und Sozialdumping, wie sie die sogenannte Bolkestein-Richtlinie vorschreiben will, ablehnen und für ein soziales  Europa eintreten.

Sofern diese geplante Europäische Richtlinie Wirklichkeit wird, sind  auch in Berlin und unserem Bezirk sowohl Betriebe als auch Arbeitsplätze in Gefahr und die Verarmung ganzer Bevölkerungsschichten wird fortschreiten.

Deshalb ist es notwendig und erforderlich, dass im Rahmen des “Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit” sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter möglichst umgehend über die sie drohenden Gefahren informiert werden.

 

 
 

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