Drucksache - 1383/XVII  

 
 
Betreff: Verkehrsanbindung an den neuen Bahnhof Südkreuz muss sichergestellt werden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Lawrentz, GerhardBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.06.2005 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
15.02.2006 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag 06.06.2005
2. Version vom 03.02.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung- Abt. V II gewandt und folgende Antwort erhalten:

 

“Die Vorhabenträgerin DB AG hat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im

Februar 2005 mitgeteilt, dass sie bei der Erschließung des Bf Südkreuz über die Vorplätze eine Finanzierungslücke i. H .v. 10 Mio. € hat. Leider verweigerte das Eisenbahnbundesamt (EBA), welches die Investitionsmittel des Bundes an die DB AG ausreicht, zunächst die Finanzierung der Verkehrsplätze, obwohl diese sogar gemäß Planfeststellungsbeschluss wesentlicher Bestandteil des Bahnhofs sind (im Eigentum und zu unterhalten durch DB AG). Die Vorhabenträgerin verzichtete daher zunächst auf die Herstellung der Vorplätze und sah für die Anschlüsse an das öffentliche Straßenland lediglich Fußwege sowie Feuerwehrzufahrten vor.

 

Das Land Berlin investiert bereits freiwillig erhebliche Mittel in das öffentliche Straßenland, um den neuen Bahnhof angemessen anzuschließen. Auch daher war es nicht nachvollziehbar, dass Berlin mit weitergehenden finanziellen Forderungen konfrontiert wurde. Nach Gesprächen mit der DB AG, dem EBA und Vertretern des Bundes stellte sich heraus, dass es derzeit keine rechtliche Grundlage für die Kostentragung der verkehrlichen Erschließung eines Bahnhofneubaus gibt. Hier handelt es sich, soweit keine freiwilligen Vereinbarungen zwischen der Vorhabenträgerin DB AG und der Kommune getroffen werden, nach meiner Einschätzung um eine (bundes)rechtliche Lücke.

 

Staatssekretärin Krautzberger hat daher den Präsidenten des EBA in einem Schreiben aufgefordert, die Widersprüche im Handeln seiner Behörde aufzuklären und die Verkehrsplätze als bahnhofszugegehörig und damit förderwürdig durch den Bund anzuerkennen. Angesichts der Grundsätzlichkeit dieses Problems hat Frau Senatorin Junge-Reyer darüber hinaus den Bundesminister um eine schnelle Lösung gebeten.

 

Im Ergebnis dieser Bemühungen des Landes teilte Herr Mehdorn in einem Gespräch mit Frau Junge- Reyer mit, dass sich das Eisenbundesamt zwischenzeitlich grundsätzlich zur Finanzierung bereit erklärt habe und die derzeit laufende Ausschreibung der Arbeiten für die Vorplätze West und Süd eng begleite. Ziel ist es, noch bis zur Eröffnung des Bahnhofs funktionsfähige Vorplätze herzustellen, im Vordergrund steht dabei die Nutzbarkeit durch den ÖPNV auf dem Vorplatz West. Der Vorplatz Ost wird lt. Angaben der DB AG in einem 1. Bauabschnitt zunächst ohne die Verlegung der General-Pape-Straße in kleinerer Dimension nutzbar gemacht.

 
 

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