Drucksache - 1341/XVII
Das Bezirksamt
hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und
folgende Antwort erhalten: “Die
Hauptstraße ist als Bundesstraße (B1) Bestandteil des übergeordneten
Straßennetzes Berlin. Sie besitzt eine hohe verkehrliche Bedeutung für die
Verkehrsströme in Nord-Südrichtung und verbindet die südlichen Stadtgebiete mit
der Innenstadt. Im Bestandsnetz des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP
Verkehr) ist der Abschnitt zwischen Kaiser-Wilhelm-Platz und Dominicusstraße
als großräumige Straßenverbindung enthalten. Der Bereich zwischen
Dominicusstraße und Innsbrucker Platz ist als übergeordnete Straßenverbindung
dargestellt. Im Planungsnetz 2015 ist die Hauptstraße zwischen dem
Kaiser-Wilhelm-Platz und Innsbrucker Platz als übergeordnete Straßenverbindung
eingestuft, was der künftigen verkehrlichen Bedeutung entspricht. Entsprechend
den Verkehrszählungen aus dem Jahr 1998 der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung wurde für den Bereich zwischen Kaiser-Wilhelm-Platz und
Dominicusstraße eine durchschnittliche Verkehrsbelegung von 41.200 Kfz/24h
(werktags) ermittelt. Diese starke Verkehrsbelastung resultiert u.a. aus der
Zubringerfunktion dieses Straßenzuges für Verkehre die über den Sachsendamm und
das Schöneberger Kreuz von bzw. zur BAB A 103/A 100 geleitet werden. Infolge
der direkten Anbindung der BAB A 100 an die Hauptstraße im Bereich des
Innsbrucker Platzes ist der Abschnitt zwischen Innsbrucker Platz und
Dominicusstraße mit 33.200 Kfz/24 h ebenfalls noch stark belastet. Die hohen
Verkehrsbelegungen im o.g. Bereich der Hauptstraße zwischen
Kaiser-Wilhelm-Platz und Dominicusstraße bedingen grundsätzlich den Erhalt von
2 Fahrspuren pro Richtung. Mit dem Vorschlag der BVV Tempelhof-Schöneberg, für
den Kfz-Vekehr nur noch eine Fahrspur pro Richtung vorzusehen, wird die
Abwicklung der Verkehrsströme nicht mehr gewährleistet. Aufgrund
der hohen Verkehrsbelastung durch den Kfz-Verkehr sind im o.g. Straßenabschnitt
der Hauptstraße zur Bevorrechtigung des ÖPNV (3 Buslinien)
Bussonderfahrstreifen eingerichtet worden. Außerhalb der Geltungszeiten haben
diese Bussonderfahrstreifen eine hohe Bedeutung für den Liefer- und
Geschäftsverkehr, der aufgrund der angrenzenden Nutzungen im o.g. Bereich der
Hauptstraße sehr stark ausgeprägt ist. Zur Sicherstellung der Beschleunigung
des Linienbusverkehrs wird die Empfehlung der BVV Tempelhof-Schöneberg, die
ausgewiesenen Busspuren zu erhalten, unterstützt. Die Verkehrsbelastung des
motorisierten Individualverkehrs sprechen gegen eine Reduzierung der Anzahl der
Fahrspuren für den Kfz-Verkehr und für den Erhalt der Busspur. Damit wird die
Ausweisung einer zeitlich uneingeschränkten Parkspur ausgeschlossen. Die
Schaffung eines Angebots für den ruhenden Verkehr zu Lasten der Seitenbereiche
ist aufgrund der starken Nutzungen der Geh- und Radwegbereichen ebenfalls nicht
vertretbar.” |
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