Drucksache - 1341/XVII  

 
 
Betreff: Hauptstraße ist keine Autobahn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Lawrentz, GerhardBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.05.2005 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Vorberatung
23.08.2005 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.09.2005 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.02.2006 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 09.05.2005
Beschl.E Bau vom 23.08.2005
MzK v. 24.01.06

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und folgende Antwort erhalten:

 

“Die Hauptstraße ist als Bundesstraße (B1) Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes Berlin. Sie besitzt eine hohe verkehrliche Bedeutung für die Verkehrsströme in Nord-Südrichtung und verbindet die südlichen Stadtgebiete mit der Innenstadt. Im Bestandsnetz des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP Verkehr) ist der Abschnitt zwischen Kaiser-Wilhelm-Platz und Dominicusstraße als großräumige Straßenverbindung enthalten. Der Bereich zwischen Dominicusstraße und Innsbrucker Platz ist als übergeordnete Straßenverbindung dargestellt. Im Planungsnetz 2015 ist die Hauptstraße zwischen dem Kaiser-Wilhelm-Platz und Innsbrucker Platz als übergeordnete Straßenverbindung eingestuft, was der künftigen verkehrlichen Bedeutung entspricht. Entsprechend den Verkehrszählungen aus dem Jahr 1998 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde für den Bereich zwischen Kaiser-Wilhelm-Platz und Dominicusstraße eine durchschnittliche Verkehrsbelegung von 41.200 Kfz/24h (werktags) ermittelt. Diese starke Verkehrsbelastung resultiert u.a. aus der Zubringerfunktion dieses Straßenzuges für Verkehre die über den Sachsendamm und das Schöneberger Kreuz von bzw. zur BAB A 103/A 100 geleitet werden. Infolge der direkten Anbindung der BAB A 100 an die Hauptstraße im Bereich des Innsbrucker Platzes ist der Abschnitt zwischen Innsbrucker Platz und Dominicusstraße mit 33.200 Kfz/24 h ebenfalls noch stark belastet.

 

Die hohen Verkehrsbelegungen im o.g. Bereich der Hauptstraße zwischen Kaiser-Wilhelm-Platz und Dominicusstraße bedingen grundsätzlich den Erhalt von 2 Fahrspuren pro Richtung. Mit dem Vorschlag der BVV Tempelhof-Schöneberg, für den Kfz-Vekehr nur noch eine Fahrspur pro Richtung vorzusehen, wird die Abwicklung der Verkehrsströme nicht mehr gewährleistet.

 

Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung durch den Kfz-Verkehr sind im o.g. Straßenabschnitt der Hauptstraße zur Bevorrechtigung des ÖPNV (3 Buslinien) Bussonderfahrstreifen eingerichtet worden. Außerhalb der Geltungszeiten haben diese Bussonderfahrstreifen eine hohe Bedeutung für den Liefer- und Geschäftsverkehr, der aufgrund der angrenzenden Nutzungen im o.g. Bereich der Hauptstraße sehr stark ausgeprägt ist. Zur Sicherstellung der Beschleunigung des Linienbusverkehrs wird die Empfehlung der BVV Tempelhof-Schöneberg, die ausgewiesenen Busspuren zu erhalten, unterstützt. Die Verkehrsbelastung des motorisierten Individualverkehrs sprechen gegen eine Reduzierung der Anzahl der Fahrspuren für den Kfz-Verkehr und für den Erhalt der Busspur. Damit wird die Ausweisung einer zeitlich uneingeschränkten Parkspur ausgeschlossen. Die Schaffung eines Angebots für den ruhenden Verkehr zu Lasten der Seitenbereiche ist aufgrund der starken Nutzungen der Geh- und Radwegbereichen ebenfalls nicht vertretbar.”

 

 
 

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