Auszug - Tempelhofer Damm entwickeln Konkretisieren der Planung am Hafen Tempelhof  

 
 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 6.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 15.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1657/XVII Tempelhofer Damm entwickeln
Konkretisieren der Planung am Hafen Tempelhof
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDFrakt. SPD, CDU
Verfasser:1. Herr Baldow, Andreas
2. Herr Pospieszynski, Reinhard
Zauner, Margrit
Drucksache-Art:AntragErsatzantrag
 
Beschluss

Beratung gemeinsam mit den Drucks

Beratung gemeinsam mit den Drucks. Nr. 1640 /XVII und 1660/XVII

Mehrheitsbeschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, dass Projekt am Tempelhofer Hafen “Kultur – Markt – Erlebnis” voran zu treiben. Im Rahmen des vom Investor vorzulegenden Nutzungskonzepts sind städtebauliche und kulturelle Aspekte angemessen zu berücksichtigen. Folgende Abläufe und Vorgaben sind einzuhalten:

1) Planungsrecht schaffen

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung  gemäß AGBauGB über die Planungsabschichten zu informieren. Das Bebauungsplanverfahren ist mit den Vorgaben

- Zulässige Verkaufsfläche für den Einzelhandel       = 19.500m²

- Art der Nutzung                                                         = Kerngebiet (ggf. Sondergebiet)

zu beginnen. Der BVV ist zur nächsten Sitzung zu berichten, ob ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB oder ein Bebauungsplan nach § 8 BauGB die schnellere Umsetzung des Vorhaben ermöglicht. Entsprechend des Ergebnisses ist das Planungsverfahren zu betreiben.

Das Angebot des Projektentwicklers, eigene Planungsbüros zu beauftragen ist anzunehmen. Durch die Inanspruchnahme externer Büros ist die zügige Abwicklung des Bebauungsplanverfahrens sicherzustellen.

Dem Stadtplanungsausschuss ist in jeder Sitzung über den Stand des Verfahrens schriftlich zu berichten.

2.) Das Bezirksamt wird aufgefordert einen Ablaufplan zu erstellen, in dem eine klare Zeitvorgabe verbindlich festgeschrieben wird.

3) Sortimentsbeschränkung und Schwerpunktsetzung

Die Stärkung des Tempelhofer Damms als funktionierendes Stadtteilzentrum und die Ausbildung eines gefestigten Einzelhandelsstandortes hängt entschieden von der Entwicklung des Tempelhofer Hafens ab. Es ist daher notwendig, auf eine Sortimentsbeschränkung innerhalb der Einzelhandelsflächen zu verzichten. Eine Schwerpunktsetzung mit dem Festlegen von Obergrenzen innerhalb bestimmter Einzelhandelsbranchen wird mit dem Bebauungsplanverfahren oder in entsprechenden Verträgen nicht betrieben.

4) Denkmalschutz und Neubau

Das Projekt “Tempelhofer Hafen” findet seine Einbindung in den umliegenden Stadtraum. Der Eingangsbereich an der Ecke Tempelhofer Damm / Ordensmeisterstraße erfährt im Zusammenspiel zwischen dem Baudenkmal Speichergebäude und dem geplanten neuen Zentrum “Kultur – Markt – Erlebnis” eine besondere Bedeutung. Der vorgesehene neue Baukörper an dieser Kreuzung ist als verbindendes Element ein zwingender Bestandteil des Ensembles und entsprechend bei der Planung zu berücksichtigen.

 
 

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