Auszug - Tempelhofer Damm entwickeln Konkretisieren der Planung am Hafen Tempelhof
Beratung gemeinsam mit den Drucks. Nr.
1640 /XVII und 1660/XVII Mehrheitsbeschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, dass Projekt am Tempelhofer
Hafen “Kultur – Markt – Erlebnis” voran zu treiben. Im Rahmen des vom Investor
vorzulegenden Nutzungskonzepts sind städtebauliche und kulturelle Aspekte
angemessen zu berücksichtigen. Folgende Abläufe und Vorgaben sind einzuhalten: 1) Planungsrecht schaffen Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
gemäß AGBauGB über die Planungsabschichten zu informieren. Das
Bebauungsplanverfahren ist mit den Vorgaben - Zulässige Verkaufsfläche für den Einzelhandel = 19.500m² - Art der Nutzung =
Kerngebiet (ggf. Sondergebiet) zu beginnen. Der BVV ist zur nächsten Sitzung zu berichten,
ob ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB oder ein Bebauungsplan
nach § 8 BauGB die schnellere Umsetzung des Vorhaben ermöglicht. Entsprechend
des Ergebnisses ist das Planungsverfahren zu betreiben. Das Angebot des Projektentwicklers, eigene Planungsbüros zu
beauftragen ist anzunehmen. Durch die Inanspruchnahme externer Büros ist die
zügige Abwicklung des Bebauungsplanverfahrens sicherzustellen. Dem Stadtplanungsausschuss ist in jeder Sitzung über den
Stand des Verfahrens schriftlich zu berichten. 2.) Das Bezirksamt wird aufgefordert einen Ablaufplan zu
erstellen, in dem eine klare Zeitvorgabe verbindlich festgeschrieben wird. 3) Sortimentsbeschränkung und Schwerpunktsetzung Die Stärkung des Tempelhofer Damms als funktionierendes
Stadtteilzentrum und die Ausbildung eines gefestigten Einzelhandelsstandortes
hängt entschieden von der Entwicklung des Tempelhofer Hafens ab. Es ist daher
notwendig, auf eine Sortimentsbeschränkung innerhalb der Einzelhandelsflächen
zu verzichten. Eine Schwerpunktsetzung mit dem Festlegen von Obergrenzen
innerhalb bestimmter Einzelhandelsbranchen wird mit dem Bebauungsplanverfahren
oder in entsprechenden Verträgen nicht betrieben. 4) Denkmalschutz und Neubau Das Projekt “Tempelhofer Hafen” findet seine Einbindung in
den umliegenden Stadtraum. Der Eingangsbereich an der Ecke Tempelhofer Damm / Ordensmeisterstraße
erfährt im Zusammenspiel zwischen dem Baudenkmal Speichergebäude und dem
geplanten neuen Zentrum “Kultur – Markt – Erlebnis” eine besondere Bedeutung.
Der vorgesehene neue Baukörper an dieser Kreuzung ist als verbindendes Element
ein zwingender Bestandteil des Ensembles und entsprechend bei der Planung zu
berücksichtigen. |
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