Auszug - Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 - Kriterien für die bedarfsgerechte Förderung der Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung  

 
 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.13
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 15.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1227/XX Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 - Kriterien für die bedarfsgerechte Förderung der Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussJugendhilfeausschuss
  Rauchfuß, Jan
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
 
Beschluss


Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt das Jugendamt bei der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 folgende Kriterien für die bedarfsgerechte Förderung der Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung zu berücksichtigen.

Für alle Projekte der freien Träger der Jugendhilfe in den o.g. Leistungsbereichen soll durch Förderung sichergestellt werden:

1. eine tarifgerechte Bezahlung nach TVL Berlin für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 2019 auf 2020 um 6%, ab 2021 um weitere 3%.

2. eine Fortschreibung der Honorarsätze

3. der Ausgleich der gestiegenen Miet- und Betriebskosten

4. eine stufenweise finanzielle Anpassung der tatsächlichen Regiekosten des Trägers

In der letzten Haushaltsperiode unter unterschiedlichen Förderkulissen gestartete Projekte sind bzgl ihrer Nachhaltigkeit zu prüfen und ggf. zu verstetigen.

In einem dritten Schritt soll das Jugendamt unter Anwendung der personellen und inhaltlichen Fachstandards für die Jugendarbeit (kleine, mittlere, große Einrichtungen) ermitteln, welcher finanzielle Mehrbedarf entsteht, wenn die Förderung diesen Standards entsprechen würde und einen Vorschlag zur zeitnahen Umsetzung (max. über 2 Doppelhaushalte) entwickeln.

 

Dem Jugendhilfeausschuss ist zur nächsten Sitzung im Mai 2019 zu berichten.

 
 

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