Auszug - Modellvorhaben Anwohner*innenparkausweis  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 23.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: John-F.-Kennedy-Saal, Raum 1110
Ort: Rathaus Schöneberg
1122/XX Modellvorhaben Anwohner*innenparkausweis
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


BV Jan Rauchfuß begründet den gemeinsamen Antrag der SPD und CDU Fraktion. Es folgt eine lange, kontroverse Aussprache. Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung über den Antrag auf.

Der Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, gemeinsam mit den zuständigen Stellen auf Landesebene und ggf. weiteren Partner*innen ein Modellvorhaben zur Weiterentwicklung von Anwohner*innenparkausweisen zu starten.

 

Ziel des Vorhabens ist es, Anwohner*innenparkausweise künftig nicht mehr für starre Parkraumbewirtschaftungszonen, sondern individuell in einem festen Radius (z.B. 250 m) um den Wohnsitz der antragstellenden Person zu definieren. Hierzu soll eine Software bzw. App entwickelt werden, die die individuell geltende Anwohner*innenparkzone, z.B. durch GPS-Koordinaten, ermittelt und auf der auszustellenden Vignette speichert. Die Vignette selbst soll mit einem Chip und einer Leuchtdiode ausgestattet sein, die durch ein grünes bzw. rotes Licht jederzeit signalisiert, ob sich das ausgerüstete Fahrzeug innerhalb oder außerhalb des festgelegten Radius befindet.

 

Zu prüfen ist ebenfalls, ob Anwohner*innen, die außerhalb, aber in unmittelbarer Nähe (z.B. bis 150 Meter Abstand) zu einer Parkraumbewirtschaftungszone wohnen, ebenfalls die Berechtigung erhalten können, einen Anwohner*innenparkausweis für die neben ihrem Wohnsitz befindliche Zone zu beantragen.

 

Modellhaft kann dieses Vorhaben für die Parkzonen 26, 27 und 28 in Friedenau konzipiert werden. Die drei Parkzonen werden dabei als eine große Zone betrachtet.

 

Ferner soll das Bezirksamt prüfen, wie der durch die Parkraumbewirtschaftung entstehende „Schilderwald“ – der z.B. in der neun Parkraumbewirtschaftungszone im Schöneberger Norden zu beobachten ist – reduziert werden kann. Die Prüfung soll sowohl eine Reduktion der Anzahl der Schilder im aktuell geltenden System als auch eine potenzielle Reduktion bei Umstellung auf das oben bezeichnete Modell der Parkraumbewirtschaftung und Anwohner*innenparkausweise umfassen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31.08.2019 ein erster Bericht vorzulegen, der über die Initiierung des Modellvorhabens informiert und eine erste Einschätzung zu den Möglichkeiten der Implementierung des neuen Systems enthält. Die Berichtsfrist ist streng einzuhalten, um das Thema auf Grundlage der Mitteilung des Bezirksamts noch in den Beratungen zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/21 berücksichtigen zu können.

 

Sofern das im Antrag beschriebene Verfahren aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht umsetzbar ist, wird das Bezirksamt gebeten, im Rahmen des Modellprojekts eigene Umsetzungsvorschläge im Sinne dieses Antrags zu entwickeln.

 

 

 
 

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