Auszug - Geschäftsordnung für eine Gedenktafelkommission für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg (Fassung vom 25.02.2019)
Mehrheitlicher Beschluss – Beschlussliste:
Präambel Gedenktafeln erinnern an eine denkwürdige Persönlichkeit, ein wichtiges historisches Ereignis oder ein historisch bedeutsames Bauwerk. Sie befinden sich im öffentlichen Raum und dienen der Erinnerung, Information und Mahnung. Es handelt sich hierbei um zweidimensionale Tafeln, die an der Wand oder auf einem Ständer angebracht werden. Die Gedenktafelkommission beschäftigt sich ausschließlich mit den Tafeln, die vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg in Auftrag gegeben werden bzw. gegeben worden sind.
1. Fachkommission Die Gedenktafelkommission ist als ständige Einrichtung ein beratendes Gremium für die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt. Die Kommission prüft und berät neue Vorschläge für Gedenktafeln zur Ehrung von Persönlichkeiten, Ereignissen und Bauten und befasst sich mit dem Erhalt vorhandener Gedenktafeln. Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit werden jährlich einmal im Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für Bibliotheken, Bildung und Kultur vorgestellt.
2. Zusammensetzung Die Kommission setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: Je 1 Vertreter_in auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen der Bezirksverordnetenversammlung 1 Bezirksbürgermeister_in 1 zuständige_r Mitarbeiter_in aus dem Bereich der Bezirksbürgermeister_in 1 Bezirkstadtrat/-rätin für Kultur 1 Bezirkstadtrat/-rätin für Straßen und Grünflächen 1 Leiter_in Fachbereich Kunst, Kultur, Museen 1 Leiter_in Straßen- und Grünflächenamt 1 Vertreter_in für den Bereich Gedenkstätten 1 Vertreter_in für den Bereich Stadtgeschichte 1 Vertreter_in für den Bereich öffentliche Erinnerung und Gedenken
Die Mitglieder benennen Stellvertreter_innen und werden für eine Wahlperiode durch Herbeiführung eines Bezirksamtsbeschlusses berufen, hierüber ist die BVV zeitnah zu informieren. Die Kommission arbeitet ehrenamtlich. Die Teilnahme von Mitarbeiter_innen des Bezirksamtes erfolgt im Rahmen der Diensttätigkeit.
3. Aufgaben Die Gedenktafelkommission hat folgende Aufgaben:
• Erfassung von neuen Vorschlägen und Prüfung auf Bedeutsamkeit • Beratung von Gedenkvorhaben, Aufbereiten der Vorhaben für die BVV • Vorschlag zur Beauftragung des Fachbereichs Kunst, Kultur, Museen bzw. von Sachverständigen mit der Prüfung historischer Fakten sowie dem Verfassen von Textentwürfen • Vorschlag zur Beauftragung und Beratung der Gestaltungsausführung • Erarbeitung eines Gedenktafelprogramms für die erfolgreiche Umsetzung der Vorhaben • Klärung der Finanzierung (Kostenvarianten) • Begleitung der Anbringung bzw. Aufstellung • Erarbeitung eines Vorschlags für Standardgedenktafeln • Befassen mit Vorgaben und Anregungen aus der Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Beschluss), dem Bezirksamt (BA-Beschluss) und von dritter Seite • Verfassen der Textvorschläge für die Beratung im Kulturausschuss
4. Vorsitz und Geschäftsführung Der Vorsitz wird durch den/die Stadtrat/-rätin für Kultur wahrgenommen. Die Geschäftsführung der Kommission obliegt dem Fachbereich Kunst, Kultur, Museen und umfasst die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Sitzungen.
5. Sitzungen Die Kommission tagt entsprechend der Menge an Anträgen maximal vierteljährlich, mindestens jedoch halbjährlich. Termine sind in der vorhergehenden Sitzung abzustimmen bzw.in einer Jahresplanung festzulegen. Die Einladungen zu den Sitzungen werden mind. 10 Tage vor dem Termin versandt. Die Tagesordnung wird von der Geschäftsführung in Absprache mit dem Vorsitz und den Mitgliedern festgelegt. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Einwohner_innen, die einen Vorschlag eingereicht haben, werden eingeladen und erhalten zur Begründung ihrer Initiative und bei den weiteren Erörterungen das Wort.
6. Beschlussfassung Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Kommission ist angehalten, bei Entscheidungen Konsens herzustellen. Bei Abstimmungen gelten die Regelungen der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung.
7. Zuständigkeiten Für die Realisierung einer neuen Gedenktafel liegt die Organisation, Gestaltung und Finanzierung bei der Bezirksbürgermeisterei. Die Bezirksbürgermeisterei klärt, ob die/der Eigentümer_in der Anbringung einer Gedenktafel zustimmt. Für den Erhalt und die Pflege von Gedenktafeln (außer Kompletterneuerung) ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig. Die Auftragserteilung erfolgt durch die Bezirksbürgermeisterei. Die Einladung zur Anbringung von Gedenktafeln erfolgt durch das Bezirksbürgermeisterbüro in Abstimmung mit den Bezirksstadträt_innen. Für die Erfassung und Verzeichnung des Bestandes ab 2019 ist die Abt. Bildung, Kultur und Soziales zuständig. |
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