Auszug - Darlehensregelung für den Rechtsschutz von RSD-Mitarbeitenden überwinden (Überwiesen am 20.6.18)  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.2.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 27.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum:
Ort:
0770/XX Darlehensregelung für den Rechtsschutz von RSD-Mitarbeitenden überwinden
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Die Ausschussvorsitzende ruft die Drucksache 0770/XX (Darlehensregelung für den Rechtsschutz von RSD-Mitarbeitenden überwinden) auf.  Es folgt eine Diskussion mit Wortmeldungen von Herrn Rutsch, Bezirksbürgermeisterin Schöttler, Stadtrat Schworck, Herrn Feldkamp, Herrn Hennings und Jugendamtsdirektor Schwarz.

 

Herr Rutsch leitet ein, dass die AV Rechtsschutz auf Landesebene geregelt sei und die antragstellende Fraktion es begrüßen würde, wenn das Bezirksamt Stellung dazu nähme. Aktuell müsste ein_e RSD-Mitarbeiter_in im Falle einer Klage den Rechtsschutz zunächst selbst bestreiten, eine Erstattung sei nachträglich vorgesehen, jedoch mit Einbehalt eines Eigenanteils. Die Bezirksbürgermeisterin weist darauf hin, dass erst am Ende eines Verfahrens geklärt sei, ob eigenes Verschulden vorliege oder nicht. Es sei jedoch bereits nach der heutigen Regelung möglich, dass die Mitarbeitenden zu Beginn des Verfahrens ein Darlehen erhalten. Am Verfahrensende könne bei Ausschluss des eigenen Verschuldens auf die Rückzahlung verzichtet werden. Stadtrat Schworck ergänzt, dass die Beantragung des Darlehens mit Verfahrenseröffnung möglich sei, so dass die Mitarbeitenden sofort geschützt seien. Der Eigenanteil sei vom Einkommen und der jeweiligen Rechtsschutzversicherung abhängig. Er schlägt vor, alle Mitarbeitenden erneut auf das Verfahren hinzuweisen. Betroffen seien im Übrigen alle Angestellten des Landes Berlin, nicht nur die Mitarbeitenden im RSD. Herr Schworck bietet an, aktuelle Informationen von der Senatsinnenverwaltung abzufragen und den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Herr Hennings erläutert, dass die Frage der Kosten vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Auf das Verfahren würde jedes Jahr in einem Rundschreiben aufmerksam gemacht (Berlin.de/Rundschreiben). Bei der Vorgehensweise handele es sich um eine Grundsatzentscheidung im Land Berlin: Es wird keine Versicherung abgeschlossen, sondern immer der Einzelfall geregelt.

Herr Rutsch schlägt vor, den Antrag abschnittsweise abzustimmen.

Herr Feldkamp stellt fest, dass die abschnittsweise Abstimmung nicht widergeben könne, was in der bisherigen Debatte gesagt wurde. Herr Rutsch schlägt daraufhin Vertagung des Antrags vor.

Der Antrag wird einstimmig vertagt.

 
 

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