Auszug - Alkoholwerbung hat nichts vor Schulen und Kitas verloren (vertagt)
Nach Beratung durch die Ausschussmitglieder wird die Drs. einstimmig (bei Enthaltung der CDU Fraktion) beschlossen.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, inwieweit Werbung für alkoholische Getränke aus der nächsten Umgebung von Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen unterbunden werden kann. Dies soll in Abstimmung mit den genannten Einrichtungen und den Besitzern der Werbeflächen erfolgen. |
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