Auszug - Planreifeerklärung gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben im Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-81VE.
Beschluss bei Enthaltung der Fraktion Linke – Beschlussliste: Das Bezirksamt bittet, das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB (Planreife) für das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 7-81VE wird beschlossen.
Anlagen (online in Allris einsehbar)
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