Auszug - Planreifeerklärung gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben im Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-81VE.  

 
 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.23
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 18.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0638/XX Planreifeerklärung gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben im Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-81VE.
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Seltz, Axel
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss


Beschluss bei Enthaltung der Fraktion Linke – Beschlussliste:

Das Bezirksamt bittet,

das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB (Planreife) für das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 7-81VE wird beschlossen.

 

Anlagen (online in Allris einsehbar)

  • Verkleinerte Kopie des Bebauungsplanentwurfs 7-81VE nebst Begründung (Anlage 1)
  • Durchführungsvertrag (Anlage 2)
 
 

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