Auszug - Geschwisterkinder durch Änderung der Einschulungsbereiche nicht benachteiligen
Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für eine Änderung von § 55a SchulG Berlin (Aufnahme in die Grundschule) im Sinne der Geschwisterkinder einzusetzen. Der Anspruch auf einen Schulplatz ist für Geschwisterkinder demnach auf diejenige Schule zu erweitern, die bereits ältere Geschwister als zuständige Schule besuchen. Ziel soll sein, dass Kinder, deren ältere Geschwister bereits die Schule ihres Einschulungsbereichs besuchen, den Kindern aus dem Einschulungsbereich gleichgestellt sind, wenn durch eine Veränderung des Einschulungsbereichs für sie auf einmal eine andere Schule zuständig ist als es noch bei ihren Geschwistern der Fall war. |
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