Auszug - Geschwisterkinder durch Änderung der Einschulungsbereiche nicht benachteiligen  

 
 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.20
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 21.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:27 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0571/XX Geschwisterkinder durch Änderung der Einschulungsbereiche nicht benachteiligen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für eine Änderung von § 55a SchulG Berlin (Aufnahme in die Grundschule) im Sinne der Geschwisterkinder einzusetzen. Der Anspruch auf einen Schulplatz ist für Geschwisterkinder demnach auf diejenige Schule zu erweitern, die bereits ältere Geschwister als zuständige Schule besuchen.

Ziel soll sein, dass Kinder, deren ältere Geschwister bereits die Schule ihres Einschulungsbereichs besuchen, den Kindern aus dem Einschulungsbereich gleichgestellt sind, wenn durch eine Veränderung des Einschulungsbereichs für sie auf einmal eine andere Schule zuständig ist als es noch bei ihren Geschwistern der Fall war.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen