Auszug - Breslauer Platz endlich aufwerten und Teileinziehungsverfahren umsetzen! II  

 
 
Fortsetzung der 17. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mo, 05.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0575/XX Breslauer Platz endlich aufwerten und Teileinziehungsverfahren umsetzen! II
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Einstimmiger Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bezugnehmend auf die beschlossenen Drucksachen 1577/XIX vom 15.07.2015 „Umwidmungsverfahren Breslauer Platz einleiten“ sowie 1622/XIX vom 16.09.2015 „Sofortige Umsetzung der BVV-Beschlüsse zum Breslauer Platz“ und den darauf folgenden Beschluss des Bezirksamtes vom 29.09.2015, „das Verfahren zur Teileinziehung (der Lauterstraße) nach §4 Berliner Straßengesetz unverzüglich einzuleiten“, diesen Vorgang endlich zum Abschluss zu bringen.

Allerdings müssten noch Voraussetzungen für das Teileinziehungsverfahren geschaffen werden:

        Einrichtung einer Anlieferzone in der Niedstraße

        Erneuter Prüfauftrag an die VLB zur Einrichtung einer Kurzparkzone in der Rheinstraße

        Verkehrszählung mit Geschwindigkeitsmessung im Bereich der Spielstraße

Diese Forderungen werden auch in einer Stellungnahme des Rechtsamts erhoben und als unabdingbar für die Errichtung einer Fußgängerzone angesehen. Weiterhin wird dort die Frage aufgeworfen, worin die wesentliche Verbesserung liegt, dass der jetzt bestehende Zustand (Spielstraße) zugunsten einer Fußgängerzone verändert wird, was ausführlich begründet werden möge.

Der bestehende rechtliche Zustand einer Spielstraße mit Vorrang für den Fußverkehr und Schritttempo für Kfz (weniger als 7 km/h) wird tatsächlich ständig missachtet. Die meisten Fahrzeuge fahren mit 30 km/h, viele sogar mit 50 und mehr km/h durch die Spielstraße. Ein zusätzliches Problem ist die Ampelanlage. Sie erweckt bei Kfz-Nutzer*innen den Anschein sich auf einer „normalen“ Straße zu befinden und durch Beschleunigung die Ampel noch bei Grün zu überqueren.

Diese Ampel muss laut VLB so lange erhalten bleiben, bis die Straße entwidmet worden ist.

Auch sonst wird dieser Abschnitt der Lauterstraße von vielen ortsunkundigen Autofahrer*innen als „normale“ Straße genutzt. Zusätzlich ist festzustellen, dass die seitlichen Buchten links und rechts der Spielstraße sowie die Platzfläche selber vielfach beparkt werden. Das schafft ebenfalls eine Unübersichtlichkeit und gefährdet die Kinder auf der Spielstraße.

Das alles macht die Spielstraße zum Spielen ungeeignet. Kinder wären in einer Fußgängerzone sicherer und besser aufgehoben. Grundsätzlich hat die Beibehaltung der Lauterstraße als öffentlicher Straßenraum fast nur negative Auswirkungen. Die Probleme mit der sog. Spielstraße wurden schon ausführlich dargelegt.

Aber es gibt noch weitaus mehr Nachteile:

Solange die Lauterstraße nicht entwidmet ist, bekommt man das illegale Parken nicht in den Griff. Da helfen weder aufgemalte Linien noch Verkehrsschilder. Bei Weiterbestehen der Spielstraße kann die Gastronomie kein vernünftiges Angebot in Richtung Platz anbieten, d.h. der Platz liegt außer an Markttagen, brach.

Der Breslauer Platz im Zentrum Friedenaus muss endlich aufgewertet werden. Dazu gehört, dass er vom Schicksal einer tristen Verkehrsinsel befreit wird. Dazu ist es unumgänglich, dass die Lauterstraße in diesem Bereich entwidmet wird und eine einheitliche Fußgängerzone als zentraler Platz mit hoher Aufenthaltsqualität entsteht, was sich nicht nur positiv auf die dort vorhandene Gastronomie den Einzelhandel und Dienstleistungen auswirkt, sondern auch in das Umfeld ausstrahlen wird.

Es geht hier um ein gewichtiges städtebauliches Interesse und das Allgemeinwohl. Dabei sind die Interessen der Anlieger durch die Einrichtung einer Liefer- und Kurzparkzone zumindest teilweise gewahrt. Bliebe die Lauterstraße bestehen und gäbe es damit keine durchgängige Fußgängerzone, wären alle o.g. Argumente hinfällig und die positive Entwicklung des Breslauer Platzes auf unabsehbare Zeit gestoppt.

 
 

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