Auszug - Umgehende Aufhebung des Halteverbots im Schulenburgring   

 
 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.36
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 19.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0364/XX Frühzeitige Information über straßenverkehrsrechtliche Anordnungen sicherstellen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEFrakt. SPD, GRÜNE
Verfasser:Herr Penk, RainerRauchfuß, Jan
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragErsatzantrag
 
Beschluss


Zu diesem Antrag liegt ein Ersatzantrag der Fraktionen SPD und GRÜNE vor.

 

Beratungsbeiträge: BV Dittmar mit dem Antrag auf namentlich Abstimmung, BzStR’in Heiß, BV L. Rauchfuß, Wolfsturm, Richter, Rimmler, Penk und Baetke

 

Der Ersatzantrag wird mehrheitlich beschlossen.

Das Bezirksamt wird ersucht, vor der geplanten Anordnung eines dauerhaften Halteverbots die davon betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig über den Anlass und die Absicht des Bezirksamts zu informieren. Damit soll auch gewährleistet werden, dass die Anwohnerinnen und Anwohner die Gelegenheit haben, sich frühzeitig in die Entscheidungsfindung einzubringen.

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, die unmittelbar nach Anordnung des Halteverbots im Schulenburgring eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren einzustellen und damit dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in diesem Falle keine frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner erfolgte.

Das Bezirksamt wird zudem aufgefordert, bei der Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Verkehrsrichtungen vorab den zuständigen Ausschuss über seine Planungen zu unterrichten und dabei insbesondere die Abwägung von Vorteilen und Nachteilen, wie etwa den Wegfall von Stellplätzen, darzulegen.

Für das im Schulenburgring angeordnete Halteverbot ist diese Abwägung den Anwohnerinnen und Anwohnern in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. 

 
 

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