Auszug - Städtebauliche Entwicklung Ortskern Mariendorf
Beschluss bei Enthaltung Gruppe LINKE: Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, aufbauend auf dem am 08.06.2016 vorgelegten Schlussbericht zu Drs. 1247/XIX und Drs. 1760/XIX die städtebauliche Entwicklung im Ortskern Mariendorf unter Beachtung folgender Eckpunkte weiter zu verfolgen und planungsrechtlich abzusichern:
- Die Blockrandschließung nordöstlich der Kreuzung Mariendorfer Damm / Reißeckstraße soll in der vorgeschlagenen Form weiter verfolgt und die Eigentümer dahin gehend angeregt werden. - Die Blockrandschließung südwestlich der Kreuzung Mariendorfer Damm / Friedenstraße mit Ausbildung eines Stadtplatzes soll in der vorgeschlagenen Form weiter verfolgt werden und die Eigentümer dahin gehend angeregt werden. Über einen städtebaulichen Vertrag soll abgesichert werden, dass in dem Gebäudekomplex auch eine barrierefreie öffentlich nutzbare Toilettenanlage realisiert wird. - Die Blockrandschließung südöstlich der Kreuzung Mariendorfer Damm / Reißeckstraße soll weiter verfolgt, die Eigentümer dahin gehend angeregt und die öffentlichen Grundstücke entsprechend abgegeben werden. Die offen stehenden Brandwand Mariendorfer Damm 145 soll durch einen gewerblichen Gebäudeflügel überdeckt werden. - Die Blockrandschließung im Bereich Mariendorfer Damm 155 soll in der vorgeschlagenen Form weiter verfolgt und die Eigentümer dahin gehend angeregt werden.
- Die Bebauung soll gemäß Variante 1b weiter verfolgt werden. - Der P+R-Parkplatz in der Reißeckstraße soll erhalten bleiben, ebenso der Parkplatz unmittelbar vor dem Zugang zum Heidefriedhof. Jedoch soll die Bebauung so gestaltet werden, dass in fernerer Zukunft eine bauliche Lückenschließung am P+R-Platz nicht ausgeschlossen wird. - Für durch die geplante Bebauung in der Straße Am Heidefriedhof entfallene Parkmöglichkeiten vornehmlich für Besucher des Friedhofs soll Ersatz ggf. auf dem Gelände des Friedhofs z.B. im Bereich der Grüntenstraße gesucht und zu Lasten des Bauvorhabens angeboten werden.
- Die Bebauung soll gemäß Variante 1a weiter verfolgt werden (Gehwegverbreiterung auf der Südseite). - Die Ecke Friedenstraße / Fritz-Werner-Straße soll jedoch wie in Variante 1 B (ohne offen stehende Brandwand Friedenstraße 7) geschlossen werden und sinnvoll in den dann breiteren Abschnitt der Friedenstraße überleiten. - Die vorgeschlagene Anordnung eines Gebäudes auf dem Grundstück der Rudolf-Hildebrand-Schule soll ohne die ausdrückliche Zustimmung des Fachbereichs Schule nicht weiter verfolgt werden. |
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