Auszug - Tierschutz auf Tempelhof-Schöneberger Flächen sicherstellen
Beschluss bei Enthaltungen der Fraktion der SPD –Beschlussliste:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für öffentliches Straßenland bzw. der Überlassung öffentlicher Flächen an Dritte, Tierschutzaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollen bezirkliche Flächen nur dann von Dritten, insbesondere Zirkussen und Jahrmärkten, genutzt werden, soweit diese sich verpflichten, Wildtiere, insbesondere Gattungen der folgenden Arten, weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen: Affen, Elefanten, Großbären, Großkatzen, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine und Wölfe. Weiterhin wird dem Bezirksamt empfohlen, 1. sich gegenüber den Eigentümern von Flächen, die in der Vergangenheit für die Durchführung von Zirkussen oder Jahrmärkten genutzt wurden oder dafür geeignet sind, sich für eine freiwillige Beachtung des Tierschutzes in dieser Weise bei der Überlassung an Dritte einzusetzen und 2. gegenüber dem Senat die Initiative des Berliner Tierschutzbeauftragten zu unterstützen, der sich für ein berlinweites Verbot von Wildtieren in Zirkussen einsetzt. |
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