Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt, u.a. Stand der Dinge: Friedenauer Gemeinschaftsschule  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Neumark-Schule (Aula, 3. Etage), Steinmetzstr. 46/50, 10783 Berlin
Ort:
 
Beschluss


Frau Kaddatz verliest den Bericht aus der Verwaltung.

Zur Friedenauer Gemeinschaftsschule gibt es nichts Aktuelles zu berichten.

Die Ergebnisse der Schulessensprobe bzw. die Entscheidung durch die Schulkonferenz der Nahariya-Schule liegen noch nicht vor und werden zum 30.11.2015 erwartet.

Die Jugendverkehrsschule am Sachsendamm hat voraussichtlich zum 01.11.2015 einen neuen Projektträger. Zum Thema „Flexible Schulbudgets“ gibt es noch keine neuen Erkenntnisse.

Das Bezirksamt hat eine Zielvereinbarung mit der „Transferagentur für Großstädte“ der deutschen Kinder- und Jugendstiftung abgeschlossen. Ziel ist ein datengestütztes Bildungsmanagement zu implementieren. Kernelemente sollen dabei das Bildungsmonitoring sowie eine engere Verzahnung der Bereiche Bildung, Weiterbildung, Kultur, Jugend sowie Stadtentwicklung und Gesundheit bilden. Die Koordination übernimmt das Schulamt.

Betrachtet werden die Planungsräume Nahariya-Viertel und John-Locke-Siedlung hinsichtlich ihrer Bildungsbedarfe und Sozialstruktur.

Die strategische Steuerungsrunde wird eine zentrale Rolle in der Koordination der jeweiligen Ämter spiele.

Bedingt durch die aktuelle Flüchtlingssituation, wird der Bezirk um lediglich zehn Stellen aufgestockt, die wie folgt auf die Abteilungen verteilt werden:

1 Stelle Schul- und Sportamt

3 Stellen Amt für Soziales

3 Stellen Jugendamt

2 Stellen Gesundheitsamt

1 Stelle Bürgermeisterbüro (bzw. Ehrenamt)

Dies hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 03.11.2015 mehrheitlich entschieden.

 

Auf Nachfrage des BV Zander erklärt BzStR´in Kaddatz die Aufteilung der Stellen.

Die Stellen wurden auf Basis der Beantwortung (Bedarfsmeldungen aus den jeweiligen Bereichen) der Großen Anfrage 1612/XIX in der September-BVV prozentual verteilt.

Insbesondere für das Schulamt findet sie die Verteilung der Stellen unbefriedigend.

 

Sie erläutert, dass es zu Beginn der Legislaturperiode elf Willkommensklassen gab. Gegenwärtig gibt es mittlerweile 56 Willkommensklassen, mit steigender Tendenz. Die Anmeldung der Schüler/innen wird lediglich durch eine Kollegin in Vollzeit (39h/Woche) organisiert. Es wären für dieses Volumen jedoch 80 Arbeitsstunden/Woche erforderlich. Es würde demnach allein für den Anmeldebereich eine Stelle zusätzlich benötigt. Gehen die Schüler/innen aus den Lerngruppen in die regulären Klassen über, setzt der schulorganisatorische Aufwand ein. Zusätzlich sind Koordinierungsaufgaben (aus neuen Flüchtlingsunterkünften schulpflichtige Flüchtlingskinder einschulen) und planerische Erfordernisse (grundlegende Änderung des Schulentwicklungsplans) zu leisten. Sie bezeichnet daher die momentane Situation für das Personal als unerträglich.

 

BV Özdemir bezeichnet die Arbeit des Schulamtes unter den derzeitigen extremen Bedingungen als „großartig“ und hinterfragt die unterschiedliche Zuweisung der Personalstellen an die Bezirke. BzStR´in Kaddatz erklärt, dass die Stellenzumessung durch die Platzzahlbelegung (1932 in Tempelhof-Schöneberg) der Flüchtlinge ermittelt worden ist. Allerdings ist die Anzahl der Flüchtlinge/einzuschulenden Schüler/innen weitaus höher, da viele der Flüchtlinge nicht nur in Einrichtungen, sondern auch bei Verwandten und Bekannten in Wohnungen untergebracht sind. Sie ist daher davon überzeugt, dass die Höhe der angeblich unterbelegten Platzzahl falsch ist, da sie nicht die tatsächliche Personenanzahl der Flüchtlinge wiedergibt.

Weiter sei die Zuständigkeit der angrenzenden Bezirksämter bei der Einschulungsuntersuchung der Flüchtlingskinder aus dem ehemaligen Flughafen Tempelhof noch nicht geklärt.

Vermutlich wird es im Sommer des nächsten Jahres noch eine Stellenaufstockung geben, allerdings wäre dies viel zu spät, da nach dem Grundgesetz sofort eingeschult werden muss.

BV Gindra bemängelt das grundsätzliche Procedere beim Stellenbesetzungsverfahren.

 

 

 
 

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