Auszug - Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Art. 1 Neuntes ÄndG vom 16.05.2014 (GVBl. S. 122)
Die Beratung der Drucksache und Wahl der ordentlichen Mitglieder wird vorgezogen und als TOP 3.3. behandelt.
Zunächst findet der Wahlgang für die Ordentlichen Mitglieder statt. Die Wahl der stellvertretenden Mitglieder wird, aus organisatorischen Gründen, zu einem späteren Zeitpunkt während der Sitzung aufgerufen.
Die in den Anlagen zum Protokoll und zur Drucksache 1670/XIX genannten Personen werden im Laufe der Sitzung als ordentliche Mitglieder sowie als stellvertretende Mitglieder in den Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten gewählt. Abstimmungsergebnis:
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