Auszug - Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Art. 1 Neuntes ÄndG vom 16.05.2014 (GVBl. S. 122)  

 
 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 14.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1670/XIX Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Art. 1 Neuntes ÄndG vom 16.05.2014 (GVBl. S. 122)
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Beratung der Drucksache und Wahl der ordentlichen Mitglieder wird vorgezogen und als TOP 3.3. behandelt.

 

Zunächst findet der Wahlgang für die Ordentlichen Mitglieder statt. Die Wahl der stellvertretenden Mitglieder wird, aus organisatorischen Gründen, zu einem späteren Zeitpunkt während der Sitzung aufgerufen.

 

Die in den Anlagen zum Protokoll und zur Drucksache 1670/XIX genannten Personen werden im Laufe der Sitzung als ordentliche Mitglieder sowie als stellvertretende Mitglieder in den Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten gewählt.


Abstimmungsergebnis:

 

 
 

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