Auszug - Garantie zur Entfernung von Graffiti-Schäden in 48 Stunden  

 
 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.13
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 14.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1666/XIX Garantie zur Entfernung von Graffiti-Schäden in 48 Stunden
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Beratungsbeiträge: BV Dittmar, Kühne, Rauchfuß, Franz, Zeller und Olschewski

 

Mehrheitsbeschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,

  1. welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um eine Garantie abgeben und umzusetzen zu können, dass jede durch Graffiti verursachte Beschädigung an bezirklichen Gebäuden, Sitzgelegenheiten, Kinderspielgeräten etc. innerhalb von 48 Stunden ab der Kenntnisnahme durch das Bezirksamt entfernt wird,
  2. welche besonders durch Graffiti-Schäden belastete Grünanlage geeignet ist im Rahmen eines Pilotprojektes für die dortigen Sitzgelegenheiten und Kinderspielgeräte eine Entfernungsgarantie umzusetzen.

Der BVV ist bis zum 30.04.2016 zu berichten.

 
 

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