Auszug - Wohnbauvorhaben ehemaliger Güterbahnhof Wilmersdorf (Bebauungsplanverfahren 7-68)  

 
 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 14.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1660/XIX Wohnbauvorhaben ehemaliger Güterbahnhof Wilmersdorf
(Bebauungsplanverfahren 7-68)
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEFrakt. GRÜNE, SPD
Verfasser:1. Herr Kühne, Ralf
2. Herr Rauchfuß, Jan
3. Herr Götz, Christoph
Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss


Es liegt eine Austauschseite vor, da die Fraktion der SPD gemeinsam mit der antragstellenden Fraktion GRÜNE einen geänderten Text einbringt. Ebenso liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor.

 

Im Vorfeld der Sitzung erklärte BV Seltz sich schriftlich für befangen. Er wird weder an der Beratung noch an der Abstimmung dieser Drucksache teilnehmen.

 

Beratungsbeiträge: BV Rimmler, Kühne, Götz, Gindra, BzStR’in Dr. Klotz, BV Olschewski

 

Mehrheitsbeschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt, dass sie angesichts der aktuellen Situation bei der Wohnraumversorgung alle im Bezirk laufenden Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung von Wohnbauvorhaben einschließlich des Bebauungsplanverfahrens 7-68 (ehemaliger Güterbahnhof Wilmersdorf) für stadtentwicklungspolitisch vorrangig hält.

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, der Bezirksverordnetenversammlung eine Vorlage zur Beschlussfassung über die Planreife beziehungsweise Festsetzung des Bebauungsplans 7-68 noch vor Ende der Wahlperiode im September 2016 vorzulegen.

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert angesichts des ambitionierten Zeitplans alle Beteiligten einschließlich des Vorhabenträgers auf, die noch anstehenden Klärungsprozesse möglichst bis zur  öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs abzuschließen. Hierzu zählt insbesondere:

  • ein städtebaulicher Entwurf, der eine angemessene Ausprägung der Eingangssituation /des Stadtplatzes zur Hauptstraße, eine städtebauliche Orientierung der Neubauten zur Hauptstraße und eine angemessene Zuwegung zum S-Bahnhof Innsbrucker Platz sicherstellt.
  • Sicherung der Übernahme der Kosten für den Teil-Abbau der Bahnbrücke (südl. Segment) einschl. des zugehörigen des Widerlagers an der Hauptstraße durch den Vorhabenträger.
  • eine abgestimmte Ausarbeitung der Fassadengestaltung für die Gebäudereihe entlang des Bahndamms. Hierbei sollte das Baukollegium hinzu gezogen werden.
  • Übertragung der Flächen für die öffentliche Durchwegung.
  • Abschluss einer verbindlichen Absichtserklärung mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft über den Bau von geförderten Wohnungen im Umfang von 25% der Gesamtwohnungszahl (vorbehaltlich des Baurechts und der vergaberechtlichen Möglichkeiten).
 
 

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