Auszug - Hauptstraße 28-29  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 08.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Marienpark Berlin, Lankwitzer Straße 45-49, 12107 Berlin
Ort:
1312/XIX Hauptstraße 28-29
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt durch 1944/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss


BV Götz bittet um Abstimmung in der heutigen Sitzung.

Die Verwaltung stellt erneut die Planungen vor und berichtet über erfolgte Nutzungsgenehmigungen. In diesem Zusammenhang wird ausführlich über die Problematik der Erschließung und Zuwegung besprochen. Es wird ein Parkhaus mit 90 Stellplätzen sowie einen Behindertenstellplatz auf dem Hof geben.

Die Fassade wird in Wellenform gestaltet und die oberen Etagen zurückgesetzt um die Dachschrägung der Nachbargebäude optisch aufzunehmen. Die Denkmalbehörde wäre mit dieser Gebäudegestaltung einverstanden.

BV Schneller erläutert die Änderungswünsche zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion.

BV Götz wünscht protokollarisch als Votum des Ausschusses festzuhalten, der Ausschuss wünsche grundsätzlich durchgesteckte Wohneinheiten. Keine Wohneinheiten mit reiner Nord-Lage oder Ausrichtung zur Hauptstraße hin, sowohl im Gebäudeflügel als auch im Gebäudeteil an der Hauptstraße. Dem stimmen die Anwesenden zu.

BV Olschewski erklärt, dass seiner Meinung nach die Forderungen des Antrages bereits erfüllt seien. Dem stimmt BV Ickes zu und äußert sich zur Anordnung der Fenster, die seiner Meinung nach optisch ein „Schandfleck“ seien.

 

Abstimmung: Der Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wird einstimmig beschlossen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt sicher zu stellen, dass sich die weiteren Planungen für eine Verdichtung auf dem Grundstück Hauptstraße 28-29 / Belziger Straße 33 eng am bereits erteilten Bauvorbescheid orientieren.

Abweichend vom Bauvorbescheid soll ausschließlich die Errichtung eines rechten Seitenflügels im Grundstücksteil Hauptstraße ermöglicht werden, soweit im Gegenzug auf die Aufstockung der historischen Garagen verzichtet wird.

Die Gestaltung der Fassade zur Hauptstraße soll so zurückhaltend sein, dass die benachbarten Baudenkmale durch neue Gestaltungselemente nicht beeinträchtigt werden.

 
 

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