Auszug - - Schulungen für die Mitarbeiter des Jugendamtes (per Selbstbefassung)  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 24.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:44 Anlass: ordentliche Sitzung
1559/XIX Schulungen für die Mitarbeiter des Jugendamtes
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUJugendhilfeausschuss
  Feldkamp, Marius
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss


BzStR Schworck führt aus, dass die Thematik des Antrages ein gesamtgesellschaftliches Thema sein muss und für ihn ein besonders wichtiges Thema darstellt. Der Antrag beschreibt in weiten Teile die Dinge, die das Jugendamt bereits wahrnimmt. Die Kinderschutzkoordinatorin im Jugendamt hat zu der vorliegenden Drucksache eine umfassende Stellungnahme abgegeben. In dieser Stellungnahme wird auch darauf verwiesen, dass das Jugendamt im Juli und August entsprechende Schulungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit der Gewaltschutzambulanz durchführen wird.

 

BV Sielaff (CDU) bedankt sich für die Ausführungen von BzStR Schworck und führt aus, dass er keinen Zweifel an der Arbeit des Jugendamtes hat. Im Bezirk Neukölln wurde eine entsprechende Schulung durchgeführt, von der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr begeistert waren. Er schlägt vor, die Vorstellung der Gewaltsschutzambulanz auf einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zu setzen. Als möglicher Termin wird der 27. Januar 2016 genannt. Er bittet die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses hierfür mit der Gewaltschutzambulanz, Frau Dr. Esser, in Kontakt zu treten. Das für den 27. Januar 2016 angemeldete Thema ISIS könnte vertagt werden. Abschließend schlägt er vor, den Antrag als durch Verwaltungshandeln als erledigt zu betrachten.

 

Nach weiteren Wortmeldungen von Frau Lückenga, BV Böltes (SPD), BV Zander-Rade (Bündnis 90/Die Grünen) und Frau Lenck wird folgende Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschuss gefasst:

 

Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er sich durch Verwaltungshandeln erledigt hat.

 
 

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