Auszug - Begehung des EUREF-Campus und anschließende Aussprache
Die Ausschussmitglieder werden über den Campus geführt und Herr Tücks erklärt anhand eines Models die Planungen zum Campus sowie den Fortschritt der Bebauung. Anschließend erhalten die Anwesenden einen kurzen Überblick über die Tätigkeiten der Firma InnoZ und Schneider Elektric, welche auf dem Gelände angesiedelt sind. Im Zuge der Aussprache erläutert Herr Tücks nochmals die weiteren Planungen und erwähnt dabei die aktuellen Genehmigungsprobleme bezüglich des Verfahrensstandes Bebauungsplan 7-29. Nach einleitenden Worten zur Problematik bezüglich der aktuell beantragten Baugenehmigungen erklärt Frau Dr. Klotz, das Bezirksamt und die Verwaltung hege für die Entwicklungen auf dem EUREF-Campus grundsätzlich große Wertschätzung. Insbesondere die Konzentration auf Energiethemen werde positiv gewertet. Auch die Umsetzung des Denkmalschutzes sowie die Einfügung der Neubauten zwischen die denkmalgeschützten Bauten wird lobend erwähnt.
Das Problem sei der Verlust der Planreife durch die Neuauslegung des B-Plans. Diese sei aufgrund einer Entscheidung der Bundesgerichtsbarkeit notwendig geworden. Diese Entscheidung betrifft viele weitere Bebauungspläne. Dann übergibt Frau Dr. Klotz das Wort an die Juristin der Verwaltung. Diese erläutert die juristische Problematik ausführlich.(siehe Anlage)
Auf Nachfrage von Herrn Olschewski wird die Notwendigkeit der BV Oltmann erklärt, seine Fraktion hält eine Erschließungsstraße für unnötig. Im Zusammenhang dieser Beratung wird die Problematik bei der Abstimmung mit der Deutschen Bahn angesprochen. Herr Kroll erläutert die Zusammenhänge zwischen der beabsichtigten Fortsetzung des Bebauungsplans 7-29 und den planfestgestellten Bahnanlagen im Bereich der Planstraße ausführlich. Die Bahn müsse erklären, dass der Bezirk die Planungshoheit für den Bereich erhält und die Entbehrlichkeit der Bahnböschung muss durch die Deutsche Bahn bescheinigt werden. Hierzu ist zunächst der Stopp der bereits eingeleiteten Planungsarbeiten der DB für den Bau der Eisenbahnunterführung am Südring durch den Investor wieder zurückzunehmen und der Erschließungsvertrag zum Bau der Planstraße zu schließen. Erst dann erhält der Bezirk die Planungshoheit über das gesamte B-Plangebiet und kann den B-Plan festsetzen (Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung im Rahmen einer Planreife (§33 BauGB)). Frau Dr. Klotz erklärt, der Erschließungsvertrag liege seit Anfang 2014 der Verwaltung vor, sei jedoch bislang vom Investor nicht unterzeichnet worden. . Auf Grundlage des bestehenden B-Plans könne nicht auf eine Erschließungsstraße verzichtet werden. Frau Dr. Klotz betont, die Verwaltung könne keine Baugenehmigung auf rechtswidriger Grundlage erteilen. Die Sichtweise des Investors wird durch den Juristen Herrn Dr. Blessing erläutert. (Teilplanreife) Für die SPD-Fraktion erklärt BV Rauchfuß, man sehe die Entwicklungen auf dem Gelände positiv. Im Zuge der Beratungen plädiert BV Oltmann für die Durchführung eines neuen B-Plan-Verfahrens und begründet seinen Vorschlag ausführlich. BV Olschewski erklärt, das Projekt EUREF könne einige Jahre erfolgreich mit Teilplanungen weiterlaufen. Er widerspricht dem Vorschlag der Durchführung eines neuen B-Plan-Verfahrens und verliest einen Antragstext seiner Fraktion. BD Wülfgen betont, dass die Torgauer Straße bereits jetzt für den Verkehrsstrom, vor allem schwere Baulasttransporte usw. nicht geeignet ist. Sich begegnende Fußgänger müssten auf die Straße ausweichen. Er befragt die Vertreter des Investors zur Fertigstellung einer Erschließungsstraße und weist insbesondere auf die bereitgestellten GRW-Mittel hin. In seinem Redebeitrag betont Herr Tücks, dass der Investor auf ein neues B-Planverfahren verzichten möchte. Eine Textänderung zum CDU-Antrag wird von BV Oltmann vorgeschlagen und Herr Rauchfuß bittet darum, dass der Ausschuss kontinuierlich über die Entwicklungen informiert werden soll.
Einstimmiger Beschluss (bei Enthaltungen):
Abstimmungsergebnis:
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