Auszug - Konsolidierungsziele bestimmen, Zeitplan festlegen, Maßnahmen umsetzen  

 
 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1489/XIX Konsolidierungsziele bestimmen, Zeitplan festlegen, Maßnahmen umsetzen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, kurzfristig Ziele der haushaltspolitischen Konsolidierung festzulegen und die hier notwendigen (finanzpolitischen) Maßnahmen zu beschreiben und einen Zeitplan für die Umsetzung zu erstellen.

 

Das Bezirksamt wird hierzu konkret ersucht:

 

  1. Stellenbesetzungen mit Priorität voranzutreiben, die im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung für die Mengenerfassung, ferner für die KLR grundsätzlich und darüber hinaus für die Einwerbung von Drittmitteln von Bedeutung sind.
  2. Die Mengenerfassungen der Produkte in den Abteilungen regelmäßig kontrollieren zu lassen und Maßnahmen der Steuerung zu ergreifen. Insbesondere sind gravierende Fehlmengen durch Personalausfall im Bezirksamt zu beraten, um Maßnahmen der ergreifen zu können, Ziel- und Servicevereinbarungen abzuschließen und die Verantwortung von Mengenerfassungen deutlich hervorzuheben.
  3. Overheadkosten (insbesondere Amtsumlagen und Infrastrukturkosten) auf ihre verursachungsgerechte Verbuchung und Angemessenheit im Bezirkevergleich hin zu überprüfen.
  4. Möglichkeiten von Mehrfachnutzungen bestehender Einrichtungen und Gebäude zu überprüfen und Flächenverdichtungspotenziale zu ermitteln.
  5. Produkt- und budgetierungsrelevante Zwischennutzungen für leerstehende Gebäude und Flächen zu ermitteln.
  6. Die Mittel der baulichen Unterhaltung danach abzuprüfen, ob sie werterhaltender oder wertverbessernder Natur sind, d.h. ob sie direkt die Produkte belasten oder ob die Ausgaben über Zuschreibungen in das Anlagevermögen eingehen können.
  7. Gutachten in Auftrag zu geben, die die Wiederbeschaffungswerte des bezirklichen Anlagevermögens sukzessive und systematisch überprüfen und Korrekturen für Wertminderungen dem Bezirksamt empfehlen.
  8. Ein Vorschlagswesen zu etablieren, das Vorschläge für effizientere Betriebsabläufe, Sparmaßnahmen und Maßnahmen zur Budgetverbesserung belohnt.
  9. Weitere Maßnahmen der finanzpolitischen Konsolidierung zu ermitteln.

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordnetenversammlung gemäß §15 BezVerwG im Rahmen einer gesetzten haushaltspolitischen Rede noch vor der Sommerpause 2015 umfassend zu informieren und die Maßnahme im kommentierten Kosten-Leistungs-Bericht zusammenzufassen.

 

 
 

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