Auszug - Kleine Unterkünfte für Flüchtlinge einrichten  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 13.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: EUREF - Campus
Ort: Torgauer Straße 11-15, 10829 Berlin, Treffpunkt Euref Café
1501/XIX Kleine Unterkünfte für Flüchtlinge einrichten
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:09.06.2016
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEAusschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel
  Schmidt-Krüger, Britta
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss


BV Oltmann begründet den Antrag für seine Fraktion.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist mitberatend. Federführend ist der Ausschuss für Soziales und Senioren.

Die Fraktion der CDU verteilt einen Änderungsantrag, welcher von BV Olschewski begründet wird. Er kündigt für seine Fraktion Enthaltung an, falls der Ursprungsantrag beschlossen werden sollte.

Die Vorgaben der Senatsverwaltung und die Umsetzungsproblematik werden von der Verwaltung erläutert.

 

Abstimmung über den Änderungsantrag: Der Antrag findet keine Mehrheit.

Abstimmung über die Drucksache: Einstimmig bei Enthaltungen

 

Text:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich in seiner eigenen Zuständigkeit bzw. bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Flüchtlinge (zukünftig) in möglichst kleinen Einheiten untergebracht werden. Soweit die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften temporär unvermeidbar ist, sind die verbindlichen Mindeststandards einzuhalten. Diese Mindeststandards des LaGeSo sollen auch für sogenannte Notunterkünfte gelten.

Ferner sollen im Bezirk dahingehend Grundstücke und Gebäude auf ihre Eignung für die Unterbringung von geflüchteten Personen untersucht und ggf. ausgewiesen werden. Diese Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein. Es sind alle Bezirksregionen zu berücksichtigen, so dass eine gute Verteilung und Dezentralität der Unterkünfte erreicht werden kann.

In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen. Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen (wie z.B. nicht mehr benötigte Arbeitsunterkünfte) bei der Untersuchung über geeignete Grundstücke zur temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften berücksichtigt werden. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B. Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich ihrer Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung von Flächen in Betracht gezogen werden. Bei der Planung größerer Projekte für Wohnbebauung soll die Einrichtung von solchen Unterkünften berücksichtigt werden.

Eine Priorisierung der Liegenschaften für die Unterkünfte (zeitliche Rangfolge) erfolgt nach der Mitteilung zur Kenntnisnahme und einer transparenten Debatte durch die Bezirksverordnetenversammlung.

Die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften muss verbessert und mit mehr Personal ausgestattet werden. Vorrangig sollen Geflüchtete in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss außerdem verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und Senat abgesichert werden.

Für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss es das Ziel sein, kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind.

 
 

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