Auszug - Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderungen  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Gesundheit Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 24.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
1164/XIX Sexualbegleitung für Menschen mit Behinderungen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete PIRATENAusschuss für Frauen-, Queer- und Inklusion
  Steuckardt, Matthias
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Der Vorsitzende BV Zeller fasst noch einmal zusammen, was bisher zu dieser Thematik im Ausschuss besprochen wurde

Der Vorsitzende BV Zeller fasst noch einmal zusammen, was bisher zu dieser Thematik im Ausschuss besprochen wurde.

BV Zander-Rade fragt nach der Referentin, die ursprünglich zu diesem Thema geladen werden sollte. Der Vorsitzende BV Zeller bedauert, dass dies nicht geklappt hat.

BV Franz schlägt vor, ProFamilia diesbezüglich einzuladen, um beispielsweise mehr über die rechtlichen Grundlagen zu erfahren. Er wünscht sich im Sinne der Betroffenen und auch im Hinblick auf Inklusion, dass es beim möglichst wenig bürokratischen Aufwand gibt. BV Liesener äußert einige Bedenken, da seiner Ansicht nach noch viele Fragen offen sind. Daher würde sich die CDU-Fraktion bei diesem Antrag, so wie er vorliegt, enthalten.
BV Sandau schlägt aufgrund der noch offenen Fragen vor, den Antrag zu einem Prüfauftrag umzuformulieren. BV Sommerfeld schließt sich dem im Namen der SPD-Fraktion an. Des Weiteren äußert sie, dass der Ausschuss nicht die Kompetenzen hat, über rechtliche und finanzielle Aspekte zu entscheiden. Der Vorsitzende BV Zeller fasst die bisherigen Beiträge zusammen und formuliert den Antrag zu einem Prüfauftrag um: „Das Bezirksamt möge prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Menschen mit Behinderungen Sexualbegleitung ermöglicht werden kann.“ Die restlichen Sätze fallen weg, die Begründung bleibt bestehen.

Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen. Das Votum wird dem federführenden Ausschuss Frauen-, Queer- und Inklusionspolitk mitgeteilt.

 
 

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