Auszug - Finanzierung der Schulen auf eine solide Basis stellen   

 
 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 19.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1269/XIX Finanzierung der Schulen auf eine solide Basis stellen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das System der Mittelzuweisung an die Bezirke im Schulbereich überarbeitet wird, damit der Schulbereich in den Bezirken auskömmlich finanziert werden kann.

Das jetzige System im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung ist für den Schulbereich nicht geeignet, da die Qualität keinerlei Berücksichtigung findet, sondern leider vielmehr noch bestraft wird.

Daher sollen die AGen „Kalkulatorische Kosten“ und „Budgetierung Schulprodukte“ ihre Arbeit insbesondere unter Berücksichtigung folgender Prämissen wieder aufnehmen:

  1. Das Prinzip der Schulplatzfinanzierung nach Köpfen ist zugunsten einer Finanzierung nach Lerngruppen aufzugeben, bei der alle Lerngruppen ungeachtet der Anzahl der in dieser Lerngruppe befindlichen Schüler/-innen (d.h. mit einem festen Lerngruppensatz) in ihrer jeweiligen Schulform gleichbehandelt werden.
  2. Die Unterschiedlichkeit der Gebäudeinfrastruktur muss berücksichtigt werden, d.h. Schulgebäude, die für den Schulbetrieb benötigt werden, müssen auch ausfinanziert werden. Hier muss eine tragfähige Balance zwischen den unterschiedlichen Gegebenheiten gefunden werden, da sowohl die Wiederbeschaffungswerte der Schulgebäude als auch der Anteil der nutzbaren Bruttogeschossfläche nicht steuerbar sind. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung mindestens zweier Gebäudecluster mit unterschiedlichen Kostensätzen.
  3. Die verausgabten Mittel für die bauliche Unterhaltung fließen wie die Mittel aus dem SSSP ebenfalls nicht in die KLR mit ein.
 
 

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