Auszug - BVV-Sondermittel  

 
 
42. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Zu Beginn der Beratung erklärt Frau Schöttler, dass die bisher für den Bürgerhaushalt gesperrte Summe in Höhe von 25 Tausend Euro selbstverständlich vom Hauptausschuss entsperrt werden könne um ggf

Zu Beginn der Beratung erklärt Frau Schöttler, dass die bisher für den Bürgerhaushalt gesperrte Summe in Höhe von 25 Tausend Euro selbstverständlich vom Hauptausschuss entsperrt werden könne um ggf. alle Sondermittelanträge beschließen zu können.

 

Die Sondermittelanträge Nr. 20, 24 werden einstimmig abgelehnt, da sie nicht den Regelungen für die Sondermittelbewilligung entsprechen. Die Antragsteller haben bereits im letzten Jahr Sondermittel der BVV erhalten.

 

Sondermittelantrag Nr. 21

Beschluss:

Dem BSC Kickers 1900 e.V., Geschäftsstelle: Wolfgang Lange, Ortlerweg 29b, 12207 Berlin, werden für die Aufstellung eines Fahnenmastes einschl. eines Betonfundaments Sondermittel der BVV in Höhe von bis zu 512,00 Euro bewilligt.

 

Der Sondermittelantrag Nr. 25 wird ins nächste Jahr verschoben, da die beantragte Bezuschussung erst im kommenden Jahr fällig werden würde.

Der Antrag wird somit Nr. 1/2015.

 

Der Sondermittelantrag Nr. 26 wird abgelehnt, da hier eine mögliche Doppelfinanzierung für die Kita befürchtet wird.

 

Sondermittelantrag Nr. 27

Beschluss:

Dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk, Königsberger Straße 28, 12207 Berlin werden für die Beschaffung und bereitstellung einer Kinderschaukel im Wohnheim für Flüchtlinge Sondermittel der BVV in Höhe von bis zu 1169,06 Euro bewilligt.

 

Der Sondermittelantrag Nr. 28 wird vertagt.

 

Sondermittelantrag Nr. 29

Beschluss gegen die Stimme der Gruppe PIRATEN:

Dem Tenniusclub Berlin-Lichtenrade Weiß-Gelb e.V. werden für die Bereitstellung von Hallenplätzen, Bällen, Meldegebühren und Trainingskosten Sondermittel der BVV in Höhe von bis zu 2000,00 Euro bewilligt.

 
 

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