Auszug - BVV-Beschluss Drucks. Nr. 1453/XVIII – Wer ist für die Täuschung von BVV und Öffentlichkeit verantwortlich?
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt durch BzStR Krüger. Es folgen Beratungsbeiträge durch die BV Gindra, Oltmann, Ickes, Olschewski, Seltz und Kühne. |
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