Auszug - Intracting ablösen – Energiecontrolling modernisieren und ausweiten Politische Rahmenbedingungen für ein bezirkliches Energiemanagement
Zu dieser Drucksache liegt eine Austauschseite vor, da die Fraktionen SPD und CDU dem Antrag beigetreten sind.
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf eines bezirklichen Energiemanagement umzusetzen. Hierzu sollen folgende Rahmenbedingungen eingehalten und folgende politische Zielsetzungen verfolgt werden: 1) Ziel des Energiemanagements Grundlegende Zielstellung eines bezirklichen Energiemanagements ist die nachhaltige Senkung der objektbezogenen CO2-Verbräuche und der Energiekosten. Für eine effektive Steuerung der zur Verfügung stehenden Ressourcen ist das einzelfallorientierte Intracting durch ein umfassendes Energiemanagement ab dem Jahr 2015 abzulösen. 2) Energiecontrolling modernisieren und Gebäudeleittechnik ausweiten a) Der Bezirk soll die Gebäudeleittechnik in den kommenden Jahren möglichst flächendeckend ausbauen und alle relevanten Wärmeverbraucher darüber erfassen. b) Es soll eine kontinuierliche und objektbezogene Erfassung der Wärmeverbräuche angestrebt werden. Hierzu sind entsprechende Wärmemengenunterzähler nachzurüsten und in die Gebäudeleittechnik zu integrieren. c) Analog zur Wärmeenergie ist im nächsten Schritt die kontinuierliche und objektbezogene Erfassung der Elektroenergie anzustreben. Hierzu sind entsprechende Unterzähler nachzurüsten. d) Es sind energetische Schwachstellenanalysen mit Einsparpotenzial und Kostenschätzung zu erstellen, die als Grundlage für die mittelfristige Planung von Energieeinsparmaßnahmen dienen sollen. e) Es sind kontinuierlich Anlagenoptimierungen vorzusehen, die auch mit externem Fachpersonal zu realisieren sind. f) Grundlage für künftige Investitionen und Maßnahmen ist ein Bestandsverzeichnis, das anhand des vorhandenen jährlichen Infrastrukturkostenträgerberichtes ergänzend aufzeigen soll, welche Objekte verbrauchsmäßig erfasst sind. Der Infrastrukturkostenträgerbericht ist bis zum 31.3.2015 der Bezirksverordnetenversammlung (FM-Ausschuss) vorzulegen (HH-Auflage 2014/15). 3) Geplante Maßnahmen durch FM-Ausschuss beschließen lassen Alle im Rahmen des Energiemanagements vorgesehenen Maßnahmen sind als Vorschlagsliste dem FM-Ausschuss vorzustellen und von ihm zu beschließen. 4) Energiebericht veröffentlichen Das Bezirksamt wird ersucht gegenüber dem FM-Ausschuss Rechenschaft über die durchgeführten Maßnahmen abzulegen. Dabei sind vor allem folgende Kerndaten darzustellen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur Bezirksverordnetenversammlung im Oktober 2014 einen schriftlichen Zwischenbericht vorzulegen und die Voraussetzungen der dafür erforderlichen personellen Ressourcen dazustellen. |
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