Auszug - Öffentliche Plätze für öffentliche Nutzung!
BV Hertlein erläutert den Antrag. Das BA führt dazu aus, dass eine Sondernutzung im Straßenland regelmäßig zu genehmigen ist. Für Grünanlagen sei aber eine Sondergenehmigung erforderlich, die gemäß Grünanlagengesetz nur bei Veranstaltungen von besonderem öffentlichen Interesse erteilt werde. Das BA erläutert, dass die Umsetzung des Antrags eine Änderung des Grünanlagengesetzes auf Landesebene voraussetze. BV Hertlein bittet um Vertagung.
Dem Antrag auf Vertagung wird einstimmig zugestimmt |
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