Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 des BezVG über eine Erhaltungsverordnung für das Gebiet "Bautzener Straße" für die Grundstücke zwischen Goeben-, Yorck-, Bautzener-, Monumentenstraße, der östlichen Grenze des St. Mattäus-Kirchhofs, Großgörschenstraße und Potsdamer Straße im Bezirks Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöeneberg  

 
 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 18.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1123/XIX des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 des BezVG über eine Erhaltungsverordnung für das Gebiet "Bautzener Straße" für die Grundstücke zwischen Goeben-, Yorck-, Bautzener-, Monumentenstraße, der östlichen Grenze des St. Mattäus-Kirchhofs, Großgörschenstraße und Potsdamer Straße im Bezirks Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöeneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss

BV Oltmann zieht den Antrag auf Namentliche Abstimmung zurück

BV Oltmann zieht den Antrag auf Namentliche Abstimmung zurück.

 

Beratungsbeitrag: BV Olschewski

 

Sitzungsunterbrechung 21:25 Uhr bis 21:40 Uhr

Die Vorsteherin beruft eine Sitzung des Ältestenrates ein.

 

Beschluss:

Die Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Bautzener Straße“, für die Grundstücke zwischen Goeben-, Yorck-, Bautzener-, Monumentenstraße, östlicher Grenze des St. Mattäus-Kirchhofs, Großgörschenstraße und Potsdamer Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg und den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Bautzener Straße“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schönerberg wird beschlossen.

 
 

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