Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 des BezVG über eine Erhaltungsverordnung für das Gebiet "Bautzener Straße" für die Grundstücke zwischen Goeben-, Yorck-, Bautzener-, Monumentenstraße, der östlichen Grenze des St. Mattäus-Kirchhofs, Großgörschenstraße und Potsdamer Straße im Bezirks Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöeneberg
BV Oltmann zieht den Antrag auf Namentliche Abstimmung zurück.
Beratungsbeitrag: BV Olschewski
Sitzungsunterbrechung 21:25 Uhr bis 21:40 Uhr Die Vorsteherin beruft eine Sitzung des Ältestenrates ein.
Beschluss: Die Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Bautzener Straße“, für die Grundstücke zwischen Goeben-, Yorck-, Bautzener-, Monumentenstraße, östlicher Grenze des St. Mattäus-Kirchhofs, Großgörschenstraße und Potsdamer Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg und den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Bautzener Straße“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schönerberg wird beschlossen. |
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