Auszug - Beratung für Flüchtlingsfamilien über Schul- und Bildungsabschlüsse
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass minderjährige Kinder von Flüchtlingen, für die die Schulaufsicht keine Schulpflicht festgestellt hat, eine individuelle und fachliche Begutachtung und Beratung unter Berücksichtigung ihrer Sprachkompetenzen erhalten, damit ihnen sämtliche möglichen Wege des Schul- und Bildungssystems aufgezeigt werden, um zu einem für sie adäquaten Abschluss zu gelangen. Hierzu ist entweder eine personelle und fachliche Unterstützung der regionalen Schulaufsichtsbehörden vorzusehen und/oder eine zentrale Zuständigkeit der Senatsschulverwaltung ggf. in Kooperation mit einem Träger zu begründen, die für die Betroffenen mit entsprechend qualifiziertem Personal die Beratung und Begutachtung übernimmt. |
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