Auszug - Quo vadis Bahnhofstraße? Geweckte Erwartungen nicht enttäuschen, Planungsprozesse transparent gestalten!  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
TOP: Ö 14.1
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 27.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
0813/XIX Quo vadis Bahnhofstraße? Geweckte Erwartungen nicht enttäuschen, Planungsprozesse transparent gestalten!
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

BV Götz bittet um Vertagung dieses TOPs

BV Götz bittet um Vertagung dieses TOPs. BV Preußker hält es für sinnvoll den Bürgern einen kurzen Überblick zum Stand der Dinge zu geben, um eventuellem Unmut bei der bevorstehenden Bürgerversammlung seitens der Bürgerschaft entgegenzuwirken.

BV Hertlein beantragt ebenfalls die Vertagung dieses TOPs, da auch sie die bevorstehende Einwohnerversammlung am 25.03.2014 und die Bezirksamtsvorlage abwarten möchte. BV Preußker möchte den TOP nicht weiter verschieben. BV Kliem lässt über die Vertagung dieses TOPs abstimmen: sechs Stimmen dafür, sieben Stimmen dagegen. Somit ist die Vertagung dieses TOPs abgelehnt.

BV Hertlein beantragt eine Änderung der Drucksache:

 

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Bürgerinnen und Bürgern in Lichtenrade bis zum 31.12.2015 in zwei Veranstaltungen, davon eine in 2014, Bericht zu erstatten über den Planungs- und Entwicklungsstand in der Bahnhofstraße in Lichtenrade.

Dabei sollen neueste Planungen und die Möglichkeiten zur effektiven Verwirklichung als Ergebnis der in 2013 erfolgten Werkstattgespräche vorgestellt werden.

Ferner soll Rechenschaft abgelegt werden über die bereits entstandenen und die zukünftig anfallenden Planungskosten für den Bezirk und den Senat. Außerdem ist über die konkreten weiteren Planungsschritte, das Geschäftsstraßenmanagement und die Auswirkungen für den Bürger und private Grundstücks- und Hauseigentümer zu berichten.

 

 

Der Antrag wird mit einer Enthaltung angenommen.

 

 

 
 

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