Auszug - Erstellen einer Positivliste schadstoffreduzierter Anschaffungen in Kindertagesbetreu-ungseinrichtungen, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen  

 
 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.11
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 11.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0905/XIX Erstellen einer Positivliste schadstoffreduzierter Anschaffungen in Kindertagesbetreu-ungseinrichtungen, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass eine Positiv-/Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln erstellt wird, in denen unbedenkliche Materialen für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden.

Diese Liste soll für zukünftigeNeuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nachbelastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiter/innen praktikabel umzusetzen sein.

Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei

auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von

Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33

REACHVerordnung abzufragen.

Zur Vermeidung von Gesundheitsschaden sollten nur emissionsarme Produkte bzw.

Produkte u.a. ohne phtalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische

Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden

 

 
 

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