Auszug - - Neue Mitte Tempelhof – Städtebaulichen Ideenwettbewerb starten!
BV Götz macht auf die vorliegende Austauschseite aufmerksam.
Neue Mitte Tempelhof-Städtebaulichen Ideenwettbewerb starten!
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einen städtebaulichen Ideenwettbewerb für die zukünftige Nutzung und Gestaltung des zentralen Bereichs rund um das Rathaus Tempelhof mit Parkplätzen, Stadtbibliothek, Polizei, Schwimmbad sowie den weiteren öffentlichen Flächen zwischen Tempelhofer Damm, Götzstraße, Albrechtstraße und Felixstraße durchzuführen.
Zielstellung ist die Gewinnung eines zukunftweisenden Entwicklungskonzeptes mit folgenden Merkmalen:
- Schaffung einer dem Standort angemessenen prägnanten Standortidentität und einer hohen Nutzungsattraktivität
- Ausbau der kommunalen Zentrumsfunktion für Bürger und der Schaffung von Einrichtungen und Räumen für Begegnung und Veranstaltung
- Stabilisierung der Nahversorgungsfunktion des Tempelhofer Damms, Ergänzung fehlender Branchensegmente und Verbesserung der städtebaulichen Situation
- Schaffung von Wohnraum
Grundsätzlich ist eine Veräußerung nicht mehr benötigter öffentlicher Grundstücke mit den inhaltlichen Vorgaben, die aus dem Verfahren resultieren, vorzusehen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sollen als Grundlage für die öffentliche Diskussion und Entscheidungsfindung in den Gremien dienen.
In einem ersten Schritt hierzu soll dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung bis April 2014 zunächst ein detaillierter Ablaufplan mit Darstellung aller Verfahrensschritte und den organisatorischen Rahmenbedingungen zur Zustimmung vorgelegt werden.
Begründung:
Die gegenwärtige Nutzung des Areals wirkt überkommen und entspricht nicht seiner Zentralität und Bedeutung für den Ortsteil und den Bezirk. Der Standort könnte gerade der Nutzung des Images des Ortsteils Tempelhof als Sport- und Freizeitstandort gezielt thematisch besetzt, ein lokaler Begegnungsort für Bürger geschaffen sowie fehlende Einzelhandelssegmente ergänzt werden.
BV Rimmler erkundigt sich über die Zuständigkeiten, den Kostenrahmen, die Nachhaltigkeit, die künftige Nutzung bei Verkauf öffentl. Grundstücke. Herr Kroll vom Bezirksamt beantwortet die Frage der Zuständigkeit. Diese liegt beim Bezirk, wobei das Bezirksamt den Standpunkt vertritt, dass die Zuständigkeit bei der entsprechenden Senatsverwaltung zu sehen ist, da eine Ideenwerkstatt beantragt wird.
Bei der Kostenfrage lässt sich festhalten, dass hierzu ein Etat der Senatsverwaltung vorliegt und die Kosten sonst nicht aus bezirklichen Mitteln bestritten werden können.
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