Auszug - Bericht aus der Verwaltung
a) Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140faVE (Hellweg) berichtet das Bezirksamt, dass im Rahmen der Rechtsprüfung der Bebauungsplan (dieser wird vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg) federführend bearbeitet) beanstandet wurde.
Einige Punkte hierbei waren: - Lärmbelastung an Sonntagen - Stellplatzanlage/Sportplatznutzung - Abwägung der Ausgleichsfläche fehlerhaft
BV Seltz fragt nach, ob die Ausgleichsfläche/Stichwort Überbuchung ein ausschließlich bezirkliches Problem von Friedrichshain-Kreuzberg sei oder auch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg beträfe.
Auf die Fragen bezüglich der dortigen Verkehrssituation, sowie zu der Zuständigkeit der Instandhaltung der Bahnbrücken seitens BV Rimmler wird von Herrn Kroll (BA) mitgeteilt, dass die Instandhaltung der Bahnbrücke 5 aus Mitteln des Stadtumbau-West Programms finanziert wird. Der Investor ist lediglich an der Beleuchtung der Brücke beteiligt.
b) Urteil des Bundesverwaltungsgericht zur Bekanntmachung der verfügbaren Umweltinformationen bei der öffentlichen Auslegung von B-Plänen Herr Kroll berichtet, dass alle B-Pläne, die Umweltberichte beinhalten öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Zukünftig wird dies durch die öffentliche Auslegung garantiert. |
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