Auszug - Bericht aus der Verwaltung  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

a)

a)      Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140faVE (Hellweg) berichtet das Bezirksamt, dass im Rahmen der Rechtsprüfung der Bebauungsplan (dieser wird vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg) federführend bearbeitet) beanstandet wurde.

 

Einige Punkte hierbei waren:

-          Lärmbelastung an Sonntagen

-          Stellplatzanlage/Sportplatznutzung

-          Abwägung der Ausgleichsfläche fehlerhaft

 

BV Seltz fragt nach, ob die Ausgleichsfläche/Stichwort Überbuchung ein ausschließlich bezirkliches Problem von Friedrichshain-Kreuzberg sei oder auch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg beträfe.
Frau Szalucki (BA) teilt mit, dass ein 100 % Ausgleich nicht möglich ist. Der Bezirk muss vorrangig in seiner Umgebung suchen. Daher wird der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Vorschläge zum Ausgleich machen. Zu diesem Zeitpunkt lägen jedoch noch keine Vorschläge zur Vorgehensweise vor.

 

Auf die Fragen bezüglich der dortigen Verkehrssituation, sowie zu der Zuständigkeit der Instandhaltung der Bahnbrücken seitens BV Rimmler wird von Herrn Kroll (BA) mitgeteilt, dass die Instandhaltung der Bahnbrücke 5 aus Mitteln des Stadtumbau-West Programms finanziert wird. Der Investor ist lediglich an der Beleuchtung der Brücke beteiligt.

 

b)     Urteil des Bundesverwaltungsgericht zur Bekanntmachung der verfügbaren Umweltinformationen bei der öffentlichen Auslegung von B-Plänen

Herr Kroll berichtet, dass alle B-Pläne, die Umweltberichte beinhalten öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Zukünftig wird dies durch die öffentliche Auslegung garantiert.
Die B-Pläne, die dem ergangenen Urteil nicht entsprechen werden mit der Maßgabe beanstande, dass die öffentliche Auslegung wiederholt werden muss und sie der BVV erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen. B-Pläne nach § 13 oder 13a BauGB sind davon nicht betroffen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen