Auszug - Entschließung Böschung Crelle
Mehrheitsbeschluss. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung macht von ihrem Recht nach §12(3) Gebrauch und entscheidet in der Angelegenheit um die Fällgenehmigung auf der Böschung des bezirkseigenen Grundstück des B-Plans 7-69, angrenzend zu dem privaten Baugrundstück Crellestr. 22a selbst. Dazu stellt die Bezirksverordnetenversammlung fest, dass die vom Bezirksamt mit der Mitteilung zur Kenntnisnahme avisierten / ausgestellten Baumfällgenehmigungen nicht der Beschlusslage der BVV gemäß Drs 0775/XIX und Drs 0797/XIX entsprechen und auch nicht durch das vom Bezirksamt angeführten Hammerschlags- und Leiterrecht (§17 NachbG Berlin) gedeckt sind. Dementsprechend entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung, dass der entsprechende Antrag auf Baumfällung abzulehnen sind bzw. die Genehmigung zurückgezogen wird. Darüber hinaus möge das Rechtsamt prüfen, inwiefern das Hammerschlags- und Leiterrechtrecht tatsächlich zwingend zur Anwendung kommen muss bezüglich der Anträge / Anzeigen auf Betreten und Nutzung des Grundstücks, sowie die Anträge / Anzeigen auf Inanspruchnahme prügen. Dazu möge das Rechtsamt die Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme, inklusive der Kriterien, prüfen und öffentlich machen. Die Anträge / Anzeigen zur Inanspruchnahme des Grundstücks sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Abstimmungsergebnis:
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