Auszug - Atelierbestand ausbauen (Bildung und Kultur federführend)  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Facility Management Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 27.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
0759/XIX Atelierbestand ausbauen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUAusschuss für Bildung und Kultur
  Kühnemann, Melanie
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Die Behandlung des Antrages erfolgt unter Mitberatung des Ausschusses; die Federführung liegt beim Ausschuss für Bildung und Kultur

Die Behandlung des Antrages erfolgt unter Mitberatung des Ausschusses; die Federführung liegt beim Ausschuss für Bildung und Kultur.

 

BV Ribow begründet im Namen der Fraktion der CDU den Antrag.

 

BV Oltmann bringt seine Bedenken gegen den Antrag zum Ausdruck und erwähnt u. a. die Übernahme des Vertragsmanagement für die Zwischennutzung als auch die Frage der inneren Sicherheit bei Vermietung von Räumen an Dritte. Er bittet das Bezirksamt, hierzu explizit Stellung zu nehmen.

 

Für das Bezirksamt äußert Frau Weber u. a. ihre Zweifel, dass unter den Bedingungen bezüglich der Übernahme von buw-Kosten man auch die Kosten, die tatsächlich entstehen erstattet bekomme.

 

BV Ribow macht deutlich, es handele sich hier um einen Prüfauftrag und schlägt die Streichung des zweiten Absatzes vor.

 

Nach eingehender Erörterung der Thematik, in der BV Oltmann für einen maximalen Prüfauftrag spricht und BV Ribow einem Prüfauftrag zustimmt, formuliert der Ausschuss folgenden Antragsänderungstext, der vom stv. Vorsitzenden vorgetragen wird:

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Möglichkeiten zum Ausbau des Atelierbestandes in Tempelhof-Schöneberg bestehen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob bezirkseigene Immobilien der Senatskanzlei für eine mögliche Ateliernutzung vorgeschlagen werden können.

Hierbei muss die vollständige Übernahme der Infrastrukturkosten durch die Nutzer berücksichtigt werden.

 

Abstimmung über den so geänderten Antragstext: einstimmig beschlossen.

Es ergeht Mitteilung an den federführenden Ausschuss für Bildung und Kultur.

 
 

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