Auszug - Sanierung der Toiletten in der Fläming-Grundschule
Fachlich eingehend erläutert Herr Lelickens – FMB 2 – den Sachstand bei den Toilettenanlagen und teilt u. a. mit, ein generelles Problem stellen die unzureichenden Abdichtungen der Fußböden dar. Das Haus habe in vielen Bereichen noch Asbestzementrohe verbaut. Letztendlich sei dem Problem nur mit einer Strangsanierung abzuhelfen. Durch Beseitigung der eigentlichen Defizite, die das Gebäude habe, werde die Baumaßnahme deutlich größer, als das, was im Kern der Toilettensanierung zu tun sei. Da das Haus ebenfalls Brandschutzdefizite aufweise, wurde ein Brandschutzgutachten in Auftrag gegeben. Bevor Ergebnisse darüber vorliegen, sollte ein Bauen in den Toilettenbereichen tunlichst vermieden werden. Ein Teil der hygienischen Probleme der Schule sei auch das häufig vergessene Spülen nach dem Toilettengang, was zu starker Geruchsbelästigung führe. Solange keine Sanierungsoption anstehe, könne man, so Herr Lelickens abschließend, diese Bereiche durch kleine Interimsmaßnahmen in einem erträglichen Zustand halten.
In anschließender Aussprache werden Nachfragen der Bezirksverordneten Sielaff und Penk (u. a. Hausmeistertätigkeiten, fachgerechte Reparaturen sowie Gesundheitsgefährdung durch Asbest) von Herrn Lelickens differenziert beantwortet. In diesem Zusammenhang verweist StR. Krüger auf die Unterlage der prioritären aber nicht finanzierbaren Hochbaumaßnahmen, in der die Schule mit 2,5 Mio. Euro entsprechend aufgenommen wurde. Dies sei erst einmal eine grobe Schätzung, die aus den bekannten Mängeln entstand.
BV Oltmann bittet das Bezirksamt um eine schriftliche Stellungnahme die sicherstelle, dass die Funktionstüchtigkeit der Anlage überprüft wurde und gewährleistet sei, dass die hygienischen Mindeststandards unter den gegebenen baulichen Bedingungen eingehalten und vom Hausmeister kontrolliert werden.
StR. Krüger bemerkt, er könne zzt. nicht erkennen, dass ein Kommunikationsdefizit vorliege. Man werde die Angelegenheit so aufbereiten, dass eine entsprechende Mitteilung mit den ausgeführten Maßnahmen ans Kinder- und Jugendparlament erfolgen könne. Grundsätzlich werde man jedoch das Geruchsproblem mit diesen Maßnahmen nicht aufklären können.
Der stv. Vorsitzende stellt fest, er werte diese Aussagen als Antrag zur Vertagung des Antrages mit einem Auftrag im Sinne dessen, der schon einmal erfolgte.
Betreffend der Kinder- und Jugendparlament Anträge habe er mit Herrn Garske vereinbart, so BV Oltmann, dass es hilfreich sei, vorab bereits eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zu erhalten. Somit sei der Ausschuss in der Lage, diese Anträge schneller zu behandeln.
Der Antrag wird vertagt. |
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