Auszug - Benennung eines beratenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss
Einstimmiger Beschluss
Gemäß des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) § 35 Abs. 7 Ziff. 3 bis 9 und Abs. 8 vom 23.6.2005 wird die in der Anlage genannte Person zum beratenden Mitglied und dessen Vertreter im Jugendhilfeausschuss ernannt: |
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