Auszug - Einwohneranfragen
Die Einwohneranfragen Nr. 58/19, 60/19, 63/19 und 66/19 beantwortet BzStR’in Dr. Klotz. Von BzStR Schworck werden die Einwohneranfragen Nr. 61/19 und 64/19 beantwortet. BzStR Krüger beantwortet die Einwohneranfragen Nr. 62/19 und 65/19.
Durch Zeitablauf der für Öffentliche Fragestunde vorgesehenen 30 Minuten sind die Anfragen der Einwohner gem. § 44 Abs. 4 GO BVV entsprechend § 24 Absatz 1 binnen einer Woche schriftlich zu beantworten. Abstimmungsergebnis:
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