Auszug - - Transparenz und besserer Schutz bei Abriss von Gebäuden mit Asbestmaterial - vertagt in der letzten Sitzung
Das Bezirksamt verweist darauf, dass der Umgang mit asbesthaltigen Baumaterialien insbesondere beim Abriss von Gebäuden order Bauteilen einer umfangreichen Regulierung unterliegt und nur von sachkundigen Unternehmen bzw. Personen unter Einhaltung umfangreicher Schutzmaßnahmen durchgeführt werden darf. Sollten solche Maßnahmen unterbleiben und damit Dritte gefährdet werden, ist erst recht nicht davon auszugehen, dass sich die handelnden Personen vorher an umfangreiche Transparenzgebote halten werden und damit ihr illegales Treiben offenkundig machen. Bei Verdacht auf unsachgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Baumaterialien besteht für jeden die Möglichkeit, sich direkt oder vermittelt über die Behördennummer 115 an das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) zu wenden, in dessen Verantwortungsbereich dies fällt.
Der Antrag wird ohne Ja-Stimmen mit sechs Nein-Stimmen bei sieben Enthaltungen abgelehnt. |
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