Auszug - Säntisstraße - Sitzungspause zur weiteren Klärung rechtlicher Grundlagen nutzen!  

 
 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 6.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 19.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 23:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0772/XIX Säntisstraße - Sitzungspause zur weiteren Klärung rechtlicher Grundlagen nutzen!
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:siehe Drs. 0555/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Gemäß der Vereinbarung in der gestrigen Sitzung des Ältestenrates wird diese Drucksache gemeinsamt mit der Drucksache Nr

Gemäß der Vereinbarung in der gestrigen Sitzung des Ältestenrates wird diese Drucksache gemeinsam mit der Drucksache Nr. 0767/XIX beraten.

 

Mehrheitsbeschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zur endgültigen Klärung der planungsrechtlichen Grundlage für die Grundstücke Säntisstraße 95-129 und zur Sondierung weitergehender Möglichkeiten zum Erhalt von Kleingärten folgende Schritte zu unternehmen:

1.      Das vom „Grünen Säntispark e. V.“ dem Bezirksamt übermittelte Rechtsgutachten ist vom Bezirksamt beim Eisenbahnbundesamt vorgelegt worden. Dazu wird das Bezirksamt gebeten, die schriftliche Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes der BVV unmittelbar zur Kenntnis zu geben.

2.      Des Weiteren sollen schriftliche Stellungnahmen von den Senatsverwaltungen für Standentwicklung und Umwelt und Wirtschaft angefordert werden.

3.      Das bezirkliche Rechtsamt soll eine schriftliche Bewertung und Stellungnahme zum Rechtsgutachten der Bezirksverordnetenversammlung und dem Bezirksamt zeitnah zur Verfügung stellen. Das Rechtsamt soll hierbei insbesondere den möglichen Einfluss auf das laufende Bauantragsverfahren darlegen.

4.      Anfang August möge das Bezirksamt Vertreter/-innen alle an dem Vorgang beteiligten Gruppen und Institutionen und den Investor zu einem Sondierungsgespräch einladen. Ziel des Gespräches soll es sein, die Interessen so auszuloten, dass eine vertragliche Vereinbarung zwischen Investor und Kleingärtner/innen möglich gemacht werden kann.

5.      Die unter 1., 2. und 3. genannten Stellungnahmen sind den Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung ohne Verzögerung durch Sitzungspausen zur Kenntnis zu geben und sollen zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Schriftwechseln über die Website des Bezirksamts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

6.      Sobald der Bauantrag vollständig eingereicht worden ist, beginnt die Frist zur Genehmigung von 4 Wochen. Aus diesem Grund ist die BVV umgehend über alle eingehenden Gutachten oder Unterlagen zu informieren.

 
 

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