Auszug - Mittelstreifenüberfahrt am Tempelhofer Damm für den Einkaufsmarkt Lidl (Drucks. Nr.: 0152/XIX)
Beratungsbeiträge: BV Hauschild und BV Rimmler
Mehrheitsbeschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, auf den von der BVV vom 25.4.2012 gefällten einstimmigen Beschluss, keine Mittelstreifenüberfahrt als Zufahrt für die Firma Lidl am Tempelhofer Damm zu errichten (Drs. 0152/XIX), umzusetzen. Die BVV weist damit die in der MzK vom 9.1.2013 aufgeführte Ablehnung des o.g. BVV-Beschlusses durch das Bezirksamt nach vorangegangener Beratung im Ausschuss Verkehr und Grünflächen zurück (§ 12 Abs.3 Bezirksverwaltungsgesetz). |
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