Auszug - Leerstehende Gewerbeimmobilien als temporäre Ateliers nutzen
Beratungsbeiträge: BV Ahlhoff, Ribow, Penk, Rimmler, Seltz, Steuckardt, Suka, Preußker, Böltes, Kidderlen
Mehrheitsbeschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt im Rahmen der Wirtschaftsförderung und der Kulturförderung zu prüfen, ob ein „Atelierprogramm“ umgesetzt werden kann. Die anfallenden Kosten beschränken sich für die künftigen Nutzerinnen und Nutzer auf die Mietnebenkosten zzgl. Stromverbrauch. Die künstlerische Nutzung der Immobilie soll von außen deutlich erkennbar sein. Eine Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer an den Tagen des offenen Ateliers, das durch das Bezirksamt gefördert wird (schöneberger art), ist erwünscht. Erfahrungsberichte anderer Bezirke sind bei der Prüfung zu berücksichtigen. |
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