Auszug - Mittelstreifenüberfahrt am Tempelhofer Damm für den Einkaufsmarkt Lidl
BzStR Krüger wird das Wort erteilt. Dieser berichtet zum Sachstand. In der letzten Wahlperiode wurde die Mittelstreifenüberfahrt von der BVV abgelehnt. Die Senatsverwaltung nahm Stellung. Des Weiteren gebe es mehrere Anfragen der Firma Lidl. Der Rechtsamtsleiter führt weiterhin aus, dass die Verwaltung möglicherweise schadenersatzpflichtig wäre, sollte diese Überfahrt nicht gebaut werden dürfen. Er erläutert die zu veranschlagenden Kosten und führt weiterhin aus. Auf Grund der Verhandlungen durfte der Investor auf die Errichtung einer Linksabbiegespur vertrauen. BV Hauschild erinnert daran, dass der BVV-Beschluss gegen eine Mittelstreifenüberfahrt einstimmig gefasst worden ist. Falls das BA eine andere Sichtweise vertrete, hätte die Verwaltung dem Beschluss der BVV widersprechen müssen. Er begründet seine Haltung in einem ausführlichen Wortbeitrag unter anderem mit der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer und appelliert an die Ausschussmitglieder, genau wie im Ausschuss für Verkehr und Grünflächen geschehen, diese Mitteilung nicht zur Kenntnis zu nehmen. Im Zuge der weiteren Beratung erklärt BzStR Krüger, die Kosten für eine Mittelstreifenüberfahrt seien von der Firma Lidl zu tragen. Das Sicherheitskonzept wurde von der Verkehrslenkung Berlin und von der Polizei geprüft. BV Waldt erklärt mit Hinweis auf die fachliche Zuständigkeit des Hauptausschusses für Finanzen, sie lehne eine verkehrliche Diskussion hier ab. Auf Nachfrage von BV Seltz zu den rechtlichen Grundlagen berichtet die Verwaltung vom Werdegang des Verwaltungsaktes. BV Zander-Rade bittet die Mitteilung in der heutigen Sitzung nicht zur Kenntnis zu nehmen. Sie wünscht eine schriftliche Beantwortung der von BV Hauschild aufgeworfenen Fragen, welche vor der nächsten Sitzung den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis zu geben sind. BV Waldt bittet zur nächsten Sitzung BzStR Schworck einzuladen, da die Verhandlungen mit dem Investor in der letzten Wahlperiode unter seiner Zuständigkeit geführt wurden.
Abstimmung über die Vertagung: einstimmiger Beschluss |
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